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  1. In den Zuständigkeitsbereich der Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf fällt ausschließlich die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife.

  2. Eine generelle Übersicht über Zuständigkeiten für Anerkennungen von im Ausland erworbenen Bildungsnachweisen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung oder über die Datenbank „anabin“. Anerkennung ausländischer Berufsfachschul- und Fachschulabschlüsse.

  3. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Bewertung von Berufsfachschulabschlüssen (z.B.: Kinderpfleger, Sozialassistenten, oder diverse andere Assistentenabschlüsse) und Fachschulabschlüssen (z.B. Erzieher, Techniker) aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, der Türkei, Österreich, der Schweiz und Griechenland.

  4. Wenn Sie sich bewerben möchten und einen Vorbereitungsdienst für ein Lehramt in einem anderen Bundesland absolviert haben, das in Nordrhein-Westfalen dem an Berufskollegs oder an Gymnasien und Gesamtschulen zuzuordnen ist, benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Lehramtsbefähigung.

  5. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist demnach für eine Zuerkennung zuständig, wenn Sie den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Schule erworben haben, die im Regierungsbezirk Düsseldorf liegt und Sie ein Studium in einem Bundesland außerhalb von Nordrhein-Westfalen beabsichtigen.

  6. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist die zuständige Stelle zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation im Bereich Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Heilpädagogik oder Kindheitspädagogik. Für folgende Berufe kann eine staatliche Anerkennung erteilt werden:

  7. Informationen zu den Zuständigkeiten Finden Sie hier. Anerkennung ausländischer Schulzeugnisse und Bildungsnachweise bis zum mittleren Schulabschluss. Anerkennung der Allgemeinen Hochschulreife. Führung ausländischer akademischer Grade. Anerkennung von Studienabschlüssen für ein Lehramt. Anerkennung der Berufsausbildung.

  8. Die Zeugnisanerkennungsstelle der Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife. Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife.

  9. 29. Feb. 2024 · Anerkennung in Deutschland ist das offizielle Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes. Das Portal informiert über die Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen in Deutschland.

  10. Die folgenden Dokumente werden als Identitätsnachweis akzeptiert: deutscher Personalausweis oder Reisepass. alle europäischen Personalausweise. internationale Reisepässe. elektronischer Aufenthaltstitel. ggf. Aufenthaltsdokumente wie Ankunftsnachweis, Aufenthaltsgestattung, Duldung. Nachweis Ihrer Berufsqualifikation.

  11. Die Bezirksregierung Arnsberg ist in einer Vielzahl von Fällen für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufsqualifikationen zuständig. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesregierung. Schulabschlüsse. Bei der Bezirksregierung Arnsberg können Fachschul- und Berufsfachschulabschlüsse anerkannt werden.

  12. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen Überblick und erste Informationen zu schulischen Ab-schlüssen und Anerkennungsverfahren, zu Hochschulabschlüssen und zum Bereich der beruflichen Anerkennung. Welche Dokumente brauchen die anerkennenden Behörden? . Formloser Antrag/Anschreiben mit der Bitte um Prüfung Ihres Anliegens, z.B. Anerkennung bzw.

  13. Telefonisch können Sie uns erreichen unter: +49 (0)211 475-0. Schriftlich per Post. Unsere Postanschrift lautet: Bezirksregierung Düsseldorf. Postfach 300865. 40408 Düsseldorf. Schriftlich per E-Mail. Wenn Sie uns per E-Mail erreichen möchten, verwenden Sie bitte das untenstehende Kontakt-Formular.

  14. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie zunächst die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes durch die Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (ZAG-PuG) bei der Bezirksregierung Münster anerkennen lassen. Kontaktdaten der ZAG-PuG. Telefonische Sprechzeit: Montag – Freitag von 10.00 bis 14.00 Uhr. Telefon: 0251 411-2444.

  15. Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Düsseldorf, wenn Sie die Anerkennung Ihres ausländischen Schulabschlusses als deutsche (Fach-) Hochschulreife wünschen. Damit die Bezirksregierung Köln Ihr Zeugnis prüfen kann, müssen Sie Ihren ersten Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben.

  16. Das Düsseldorfer Team der Bezirksregierung, das sogenannte PuG Team, das die Anträge zur Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachkräfte bislang für NRW regelte, verabschiedet sich mit einem herzlichen Gruß und einem Dank für die gute Zusammenarbeit bei allen Kooperationspartnern.

  17. Die Bezirksregierung Düsseldorf, zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Gesundheitsfachkräften in Nordrhein-Westfalen, will Verfahren der beruflichen Anerkennung von Antragstellern mit ausländischen Berufsabschlüssen vereinfachen.

  18. Für Fachkräfte. Ihr Weg zur Anerkennung. Hochschulabschlüsse. Schulabschlüsse. Schul­ab­schlüs­se. In Deutsch­land ist die Schul­bil­dung für die be­ruf­li­che Zu­kunft wich­tig. Denn die meis­ten Un­ter­neh­men er­war­ten von ih­ren Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­tern ei­nen Schul­ab­schluss und ei­ne be­ruf­li­che Qua­li­fi­zie­rung.

  19. Anerkennung und Förderung von Weiterbildungseinrichtungen. Die Bezirksregierung ist zuständig für die Anerkennung und Finanzierung von Weiterbildungseinrichtungen.

  20. Anerkennung: Düsseldorf. Bezirksregierung Münster in NRW ab 2020 erneut allein zuständig für die Anerkennung der Gesundheitsberufe. Nach dem Beschluss des Landeskabinetts NRW ist es jetzt auch offiziell: Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Gesundheitsberufen soll ab 2020 zentral durch die Bezirksregierung Münster erfolgen.