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  1. 30. Mai 2024 · Meldepflichtig bedeutet, dass eine Infektionskrankheit gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Die Meldung muss über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) erfolgen.

    • Die Corona-Meldepflicht Im Gesetz
    • Coronavirus: Wann besteht Meldepflicht bei Verdacht?
    • So sollten Sie Vorgehen, Wenn Sie Eine Corona-Infektion bei sich vermuten

    Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) listet im § 6 meldepflichtige Krankheiten und im § 7 meldepflichtige Krankheitserreger auf. Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 bzw. die von ihm ausgelöste Krankheit COVID-19 suchen Sie in diesen beiden Paragrafen jedoch vergebens. Dies liegt schlichtweg daran, dass die Änderung von derartigen Gesetzen vi...

    Dass eine bestätigte COVID-19-Erkrankung bzw. ein bestätigter Todesfallin Folge einer solchen Erkrankung dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss, bedarf keiner näheren Erklärung. Größere Unsicherheit besteht hingegen bei der Meldung eines Krankheitsverdachts. Wann ein solcher begründet ist, geht aus der CoronaVMeldeV nur sehr vage hervor. Allerding...

    Wie Sie unseren obigen Ausführungen entnehmen können, besteht die Corona-Meldepflicht nicht für Privatpersonen. Wird bei Ihnen eine COVID-19-Erkrankung festgestellt oder vermutet, müssen nicht Sie dies dem Gesundheitsamt melden, sondern der zuständige Arzt. Aber wann ist es überhaupt ratsam, ärztlichen Rat einzuholen? Auch hierfür hat das RKI eine ...

  2. 30. Mai 2024 · Meldepflichtig bedeutet, dass eine Infektionskrankheit gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden muss. Die Meldung muss über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) erfolgen.

  3. Ursprünglich sollten alle Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April gelten. Den Schritt, zahlreiche Regeln vorzeitig zurückzunehmen, hatte die Bundesregierung sorgfältig abgewogen. Dazu ...

  4. 2. Feb. 2023 · Masken, Isolations- oder Testpflicht: Nach fast drei Jahren Pandemie fallen die meisten Schutzmaßnahmen weg. Doch nicht alle. Welche Regeln gelten noch an welchen Orten? Von Dietrich Karl Mäurer.

    • Dietrich Karl Mäurer
  5. 4. Juni 2024 · Der jährliche Datenstand mit aktuellen Fallzahlen und weiteren epidemiologische Kenngrößen aller meldepflichtigen Krankheiten kann im aktuellen Infektionsepidemiologischen Jahrbuch unter www.rki.de/jahrbuch heruntergeladen werden.

  6. Informationen für Reisende. Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) ist zum 7. April 2023 ausgelaufen. Einreisen sind unter Einhaltung der allgemeinen aufenthaltsrechtlichen und sonstigen grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen wieder ohne coronabedingte Einreisebeschränkungen möglich. → Chronik der Coronavirus-Einreiseverordnung.