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  1. Über 40 Seiten Bericht zu unserer vielfältigen Tätigkeit, Schulungsunterlagen, IFK Dokumente, Rechtsprechungsübersicht und natürlich: einem Vorschlag für ein Transparenzgesetz. Hier geht es zum Download:👇 https://www. baden-wuerttemberg.datenschutz.de/taetigkeitsbericht-2022-2023-transparenz-schaffen-demokratie-staerken/

  2. Über 40 Seiten Bericht zu unserer vielfältigen Tätigkeit, Schulungsunterlagen, IFK Dokumente, Rechtsprechungsübersicht und natürlich: einem Vorschlag für ein Transparenzgesetz. Hier geht es zum Download:👇 https://www. baden-wuerttemberg.datenschutz.de/taetigkeitsbericht-2022-2023-transparenz-schaffen-demokratie-staerken/

  3. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) ist eine unabhängige oberste Landesbehörde des Landes Baden-Württemberg, welche Kontroll- sowie Beratungsaufgaben im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit wahrnimmt.

  4. Aus- und Fortbildung der behördlichen Datenschutzbeauftragten, Kommunales Netzwerk. Die behördlichen Datenschutzbeauftragten müssen über ausreichende rechtliche, organisatorische und technische Kenntnisse verfügen.

  5. Zweck des Datenschutzrechts ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen mit seinen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Bundesdatenschutzgesetz und die Datenschutzgesetze der Länder. Mehr.

  6. Telefon: 07 11/61 55 41-0. E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de. Homepage: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de. Kontaktfinder. Hier finden Sie in wenigen Klicks heraus, wer für Ihre Anfrage oder Beschwerde zum Datenschutz zuständig ist.

  7. Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Staatsministerium Baden-Württemberg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.