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  1. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Art 6. (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

    • Art 5

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5 (1)...

  2. Grundgesetz (GG): Artikel 6 GG schützt Ehe, Familie und das Wohl von Kindern. Ein Beispiel für unterschiedliche Definitionen von Familie je nach Rechtsbereich sind die Regelungen im Sozialrecht, die auch nichteheliche Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien unter Umständen als Familie ansehen.

  3. 22. Jan. 2024 · Familie und Ehe stehen in Deutschland nach Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz [ GG] verfassungsrechtlich unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und Rechtsordnung. Gleichzeitig...

  4. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Familienrecht und Grundgesetz. Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Dies ist verankert in der Verfassung des Bundes, dem Grundgesetz (GG) in Art. 6 GG, und in den Verfassungen der Länder, so z.B. in der Bayerischen Verfassung (BV) in Art. 124 BV.

  6. Art. 6 Absatz 1 GG garantiert den rechtlichen Bestand der Ehe und spricht ihr und der Familie einen besonderen Schutz zu. Art. 6 Absatz 2 GG spricht Eltern das Recht zu, für ihre Kinder unter Aufsicht des Staats zu sorgen.

  7. Bei Art. 6 GG handelt es sich um eine vielschichtige Bestimmung. Er enthält verschiedene grundrechtliche Gewährleistungen, die die Ehe, die Familie und die Kindererziehung betreffen. Im Überblick sieht dies wie folgt aus: Art. 6 Abs. 1 bis 3 GG enthalten Abwehrrechte.