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  1. Die Entnazifizierung war die Einstufung der Deutschen in fünf Gruppen nach ihrer NS-Vergangenheit nach dem Zweiten Weltkrieg. Erfahren Sie mehr über die Kriterien, die Folgen und die Kontroversen dieser Maßnahme anhand von Quellen und Beispielen.

  2. 1 Abgrenzung. 2 Entnazifizierung im besetzten Deutschland. 2.1 Personenkreis. 2.2 Einzelne Besatzungszonen. 2.2.1 Amerikanische Zone. 2.2.2 Britische Zone. 2.2.3 Französische Zone. 2.2.4 Sowjetische Zone. 2.3 Öffentlicher Dienst. 2.4 Entnazifizierungsschluss. 2.5 Nach Ende der Entnazifizierung. 3 Entnazifizierung im besetzten Österreich. 4 Ungarn.

  3. Die Amerikaner entnazifizieren in ihrer Zone sehr streng: Die Betroffenen werden in fünf Kategorien eingestuft und verurteilt – Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer, Entlastete. Als die USA die Entnazifizierung zum 31. März 1948 einstellen, sind häufig Verfahren gegen schwerer Belastete noch nicht abgeschlossen.

  4. Entnazifizierung und Erziehung. Nationalsozialismus. Demokratisierung durch Entnazifizierung und Erziehung. Prof. Dr. Wolfgang Benz Wolfgang Benz. 11.04.2005 / 20 Minuten zu lesen. Wie sollte ein Land auf einmal demokratisch werden, in dem die Shoa möglich gewesen war? Gezielt bauten die Alliierten Bildung, Kultur und Medien um.

  5. Zur Einteilung in die fünf Kategorien wurden eigens Spruchgerichte eingesetzt, die über jeden der Betroffenen ihr Urteil fällten. Die Entnazifizierung verlief in den einzelnen Besatzungszonen unterschiedlich. Wie sah sie in der britischen Besatzungszone aus, zu der auch Bielefeld gehörte? Anhand von drei Fallbeispielen soll deutlich werden ...

  6. Alle "Betroffenen" werden in fünf Kategorien eingestuft: I. Hauptschuldige, II. Belastete und Aktivisten, III. Minderbelastete, IV. Mitläufer, V. Entlastete. An jede Kategorie ist ein bestimmtes Strafmaß geknüpft.

  7. In einem justizförmigen Verfahren hatten die Kammern die politische Belastung aller Mitglieder der NSDAP und anderer NS-Organisationen individuell zu überprüfen und in fünf Kategorien einzustufen: Hauptschuldige (I), Belastete (II: NS-Aktivisten, Militaristen, Nutznießer), Minderbelastete (III), Mitläufer (IV), Entlastete (V). Festgelegte ...