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  1. Das Landesjustizprüfungsamt ist zuständig für die erste juristische Staatsprüfung in Bayern. Hier finden Sie Informationen zu den Prüfungsterminen, Ansprechpartnern und Öffnungszeiten.

  2. Im Rahmen der universitären Ausbildung bildet das erste juristische Staatsexamen nach neun Semestern den ersten Teil der fachwissenschaftlichen Ausbildung. Das erste Staatsexamen setzt...

  3. 2.1 Studium der Rechtswissenschaft. 2.2 Erste Prüfung. 2.3 Staatliche Prüfungsämter. 2.4 Alternative Ausbildungsmodelle. 2.4.1 Bachelor und Master. 2.4.2 FernUniversität in Hagen. 2.4.3 Mannheimer Modell. 2.4.4 Lüneburger Modell. 2.4.5 Abschichtung in der ersten Prüfung. 2.4.6 Diplom, Bachelor und Master. 2.4.7 Einstufige Ausbildung.

  4. Die Staatsprüfung in der Ersten juristischen Prüfung wird im Frühjahr und Herbst eines Jahres an den Prüfungsorten Freiburg i.Br., Heidelberg, Konstanz, Mannheim und Tübingen abgehalten. Sie wird regelmäßig Anfang März bzw. September eines Jahres mit der Mitteilung der Kennzahlen eröffnet.

  5. Die Erste Juristische Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, der Staatsprüfung und der Universitätsprüfung. Die Staatsprüfung umfasst sechs Klausuren und eine mündliche Prüfung in drei Rechtsgebieten, die Universitätsprüfung eine wissenschaftliche Arbeit und eine mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich.

  6. Bitte beachten Sie, dass ab dem Prüfungstermin 2024/1 die Anmeldung und Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung entsprechend den Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) grundsätzlich vollständig digital abgewickelt werden kann. Digitale Antragstellung inklusive Authentifizierung über BayernID.

  7. Erste juristische Prüfung nach JAPrO. Die Erste juristische Prüfung nach der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung setzt sich aus einer staatlichen Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung) zusammen. Staatliche Pflichtfach­prüfung. Universitätsprüfung. Zeugnis. Magister Juris.