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  1. Sterbehilfe mit der Organisation EXIT bedeutet rechtlich, dass der Patient urteilsfähig sein und das Sterbemedikament selbst einnehmen muss. D.h. nicht der verschreibende Arzt, nicht die EXIT-Freitodbegleiterin und auch kein Angehöriger dürfen es ihm verabreichen.

    • Häufige Fragen

      EXIT gewährleistet, dass nur urteilsfähige Personen mit...

  2. 13. März 2024 · Ein Sterbebegleiter von Exit erzählt im Interview, wie er zum Engagement kam und wie ein assistierter Suizid abläuft.

  3. Selber entscheiden, wann man aus dem Leben scheidet: Exit hilft dabei. (Bild: hae) Weltweit gibt es nur an wenigen Orten die Möglichkeit, sich in den Freitod begleiten zu lassen. So in der Schweiz. In Luzern entschieden sich letztes Jahr 46 Menschen dafür. In Zug waren es 20. Aber: Dürfen wir über den eigenen Tod selber bestimmen? Redaktion.

    • Autor
    • Mathias Haehl
  4. 6. Juli 2023 · Stand: 06.07.2023 11:45 Uhr. In der Schweiz gilt der assistierte Suizid schon seit Langem als legitime Option am Lebensende. Und der Rückhalt in der Bevölkerung ist groß. Der Verein "Exit" berät...

  5. Der «Blick» meldete am 18. Februar 1975: «Tausende von Anrufern blockierten die Telefonzentrale des Triemlispitals. Die Mehrzahl der Anrufer wollte ihre Sympathie für Prof. Haemmerli zum Ausdruck...