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  1. Fahrgenehmigungen. Das Befahren der Sicherheitsbereiche am BER erfordert eine fahrzeuggebundene Fahrgenehmigung. Die Fahrgenehmigungen werden ausschließlich für Dienstfahrzeuge, Fahrzeuge mit dienstlicher Nutzung und (in Ausnahmefällen) für Privatfahrzeuge mit schriftlich nachgewiesener dienstlicher Notwendigkeit ausgestellt.

  2. Für die Ausstellung von Fahrgenehmigungen werden Entgelte erhoben, die der Entgeltordnung des Flughafens Berlin Brandenburg zu entnehmen sind

  3. Gut vorbereitet in den Urlaub. Durch eine gute Vorbereitung auf die Reise und die Nutzung digitaler Angebote am BER können Sie entspannter und komfortabler reisen. Wichtig zu wissen.

  4. Ausweisordnung BER. Inhalt. 1. Geltungsbereich ................................................................................................................................ 5. 2. Beantragung von Flughafenausweisen und Fahrgenehmigungen .............................................. 6. 3.