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  1. Bürgerliches Gesetzbuch § 1643 - (1) Die Eltern bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1850 bis 1854...

  2. Ab 01.03.23: Familiengerichtliche Genehmigung bei Übertragung von Immobilienbesitz nach § 1850 Nr. 4 BGB erforderlich. Gesetzesänderung: Ab dem 01.01.2023 ist bei der Übertragung von Immobilienbesitz von Eltern an Kinder in vorweggenommener Erbfolge zur Wirksamkeit der notariellen Übertragung die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.

    • Rz. 90
    • Rz. 91
    • Rz. 92
    • Rz. 93

    Wird die Ein­ho­lung einer fami­li­en­recht­li­chen Geneh­mi­gung bean­tragt, handelt es sich um eine Fami­li­en­sache der frei­wil­ligen Gerichts­bar­keit.

    Der Ver­fah­rens­wert richtet sich ent­weder nach § 36 FamGKG oder nach § 46 FamGKG, wenn es sich um eine sons­tige Kind­schafts­sache handelt.

    Haupt­an­wen­dungs­fall ist ein Ver­fahren auf Geneh­mi­gung des FamG in den Fällen des § 1643 BGB (Fami­li­en­sache nach § 151 Nr. 1 FamFG). Es gilt hier § 46 Abs. 1 FamGKG, der § 38 GNotKG und die für eine Beur­kun­dung gel­tenden beson­deren Geschäfts­wert- und Bewer­tungs­vor­schriften des GNotKGfür ent­spre­chend anwendbar erklärt.

    Soll die Über­tra­gung eines Mit­ei­gen­tums­an­teils an einem Grund­stück geneh­migt werden, ist der antei­lige Ver­kehrs­wert des Grund­stücks maß­ge­bend. Offen bleiben kann dabei, ob auf § 46 FamGKG oder auf § 36 FamGKGabzu­stellen ist, da beide Vor­schriften die gleiche Rechts­folge haben. Dass nur der Anteil maß­ge­bend sein kann, ergibt sich...

    • Norbert Schneider
  3. 22. Dez. 2022 · Familiengerichtliche Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks. Veröffentlicht von: Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Gerd Kotz | am 22. Dezember 2022 | in: Familienrecht, Verwaltungsrecht | Kontakt: Kanzlei Kotz. OLG Karlsruhe – Az.: 20 WF 37/18 – Beschluss vom 19.03.2018.

  4. 20. Apr. 2021 · Gemäß § 1643 Abs. 1 i.V.m. § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB bedürfen Eltern zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück ihres Kindes der Genehmigung des Familiengerichts, wobei das Wohnungseigentum einem Grundstück insoweit gleichgestellt ist 7. Anders als das Kammergericht meint, fehlt es an einer Verfügung in diesem Sinne.

  5. § 1850. Genehmigung für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und Schiffe. Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 ( BGBl. I S. 882), in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegründung verfügbar. Vorherige Gesetzesfassungen.

  6. Grundstücksgeschäfte können Eltern für ihre noch minderjährigen Kinder grundsätzlich nur mit Genehmigung des Familiengerichts [1] wirksam durchführen. [2] Dabei sind allerdings folgende Besonderheiten zu beachten: § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB schützt nur bereits vorhandenes Grundvermögen und findet auf Belastungen im Zusammenhang mit dem ...