Suchergebnisse
Suchergebnisse:
Bürgerliches Gesetzbuch § 1643 - (1) Die Eltern bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1850 bis 1854...
Ab 01.03.23: Familiengerichtliche Genehmigung bei Übertragung von Immobilienbesitz nach § 1850 Nr. 4 BGB erforderlich. Gesetzesänderung: Ab dem 01.01.2023 ist bei der Übertragung von Immobilienbesitz von Eltern an Kinder in vorweggenommener Erbfolge zur Wirksamkeit der notariellen Übertragung die familiengerichtliche Genehmigung erforderlich.
- Rz. 90
- Rz. 91
- Rz. 92
- Rz. 93
Wird die Einholung einer familienrechtlichen Genehmigung beantragt, handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Der Verfahrenswert richtet sich entweder nach § 36 FamGKG oder nach § 46 FamGKG, wenn es sich um eine sonstige Kindschaftssache handelt.
Hauptanwendungsfall ist ein Verfahren auf Genehmigung des FamG in den Fällen des § 1643 BGB (Familiensache nach § 151 Nr. 1 FamFG). Es gilt hier § 46 Abs. 1 FamGKG, der § 38 GNotKG und die für eine Beurkundung geltenden besonderen Geschäftswert- und Bewertungsvorschriften des GNotKGfür entsprechend anwendbar erklärt.
Soll die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück genehmigt werden, ist der anteilige Verkehrswert des Grundstücks maßgebend. Offen bleiben kann dabei, ob auf § 46 FamGKG oder auf § 36 FamGKGabzustellen ist, da beide Vorschriften die gleiche Rechtsfolge haben. Dass nur der Anteil maßgebend sein kann, ergibt sich...
- Norbert Schneider
22. Dez. 2022 · Familiengerichtliche Genehmigung der Veräußerung eines Grundstücks. Veröffentlicht von: Rechtsanwalt und Fachanwalt Dr. Christian Gerd Kotz | am 22. Dezember 2022 | in: Familienrecht, Verwaltungsrecht | Kontakt: Kanzlei Kotz. OLG Karlsruhe – Az.: 20 WF 37/18 – Beschluss vom 19.03.2018.
20. Apr. 2021 · Gemäß § 1643 Abs. 1 i.V.m. § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB bedürfen Eltern zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück ihres Kindes der Genehmigung des Familiengerichts, wobei das Wohnungseigentum einem Grundstück insoweit gleichgestellt ist 7. Anders als das Kammergericht meint, fehlt es an einer Verfügung in diesem Sinne.
§ 1850. Genehmigung für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und Schiffe. Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Fassung aufgrund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 04.05.2021 ( BGBl. I S. 882), in Kraft getreten am 01.01.2023 Gesetzesbegründung verfügbar. Vorherige Gesetzesfassungen.
Grundstücksgeschäfte können Eltern für ihre noch minderjährigen Kinder grundsätzlich nur mit Genehmigung des Familiengerichts [1] wirksam durchführen. [2] Dabei sind allerdings folgende Besonderheiten zu beachten: § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB schützt nur bereits vorhandenes Grundvermögen und findet auf Belastungen im Zusammenhang mit dem ...