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  1. Freiwilliger Helfer der Volkspolizei (FH) war zwischen 1952 und 1990 ein Freiwilliger Polizeidienst von Laien für die Deutsche Volkspolizei (DVP). Sie wirkten auf gesetzlicher Grundlage der Deutschen Demokratischen Republik [1] im Polizeidienst in den verschiedenen Bereichen der DVP mit.

  2. The Freiwilliger Helfer der Volkspolizei (abbreviated FH) (English: "Voluntary Auxiliary of the People´s Police") was an auxiliary police service in East Germany from 1952 to 1990.

  3. Der „freiwillige Helfer der Volkspolizei“ wurde am 25. September 1952 in der DDR eingeführt. Er unterstütze die Schutzpolizei und Abschnittsbevollmächtigen bei der Umsetzung der polizeilich übertragenden Aufgaben. Er trug dazu bei, dass die Gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

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  4. Im Jahre 1952 begann die Volkspolizei mit dem Aufbau eines Helfersystems, bei dem Freiwillige Helfer der Volkspolizei in die Polizeiarbeit integriert wurden. Die Zahl dieser Helfer wuchs von rund 27.000 Ende 1952 auf rund 160.000 Ende 1960. Im Dezember desselben Jahres begann die Volkspolizei mit dem Aufbau des ...

  5. 29. Mai 2019 · Die Verordnung über die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei enthielt erstmals einen Befugniskatalog sowie die konkreten Einstellungsvoraussetzungen und Vermittlungsgrundsätze. Im Prinzip konnte jeder DDR Bürger über 18 Jahren Helfer werden der treu zu Partei und Staat stand.

  6. Freiwilliger Helfer der Volkspolizei (FH) war zwischen 1952 und 1990 ein Freiwilliger Polizeidienst von Laien für die Deutsche Volkspolizei (DVP). Sie wirkten auf gesetzlicher Grundlage der Deutschen Demokratischen Republik im Polizeidienst in den verschiedenen Bereichen der DVP mit.

  7. Freiwillige Helfer der Volkspolizei. Unter diesem Begriff verstand man ehrenamtlich tätige Unterstützungskräfte aus den Reihen der Bevölkerung. Über \"Freiwillige Helfer\" verfügten vorwiegend die Dienstzweige Schutzpolizei, inklusive der Abschnittsbevollmächtigten, sowie die Verkehrspolizei.