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  1. 1. Jan. 2023 · Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Konkret in den Paragraphen 1814 bis 1881. Für volljährige Menschen, die auf Grund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann das Betreuungs-Gericht eine rechtliche Betreuer*in bestellen.

  2. 1. Nov. 2021 · Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konkretisiert die allgemeinen Menschenrechte, darunter auch die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte, für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Seit 2009 ist sie geltendes Recht in Deutschland und muss von allen staatlichen Stellen umgesetzt werden.

  3. Gesetzlicher Betreuer: Rechte, Pflichten & Alternativen. Sobald jemand beispielsweise durch Krankheit oder Behinderung für die Erledigung seiner persönlichen Angelegenheiten Unterstützung benötigt, kann zu diesem Zwecke entweder einer Person des Vertrauens eine Vollmacht erteilt werden oder beim Betreuungsgericht wird ein Betreuer bestellt.

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  4. Ein Betreuer oder eine Betreuerin kann gemäß § 1814 BGB nur bestellt werden, wenn bei der betroffenen Person eine Unterstützungsbedürftigkeit bei der Wahrnehmung rechtlicher Angelegenheiten vorliegt, die auf einer Krankheit oder Behinderung beruht. Sowohl körperliche als auch psychische Krankheiten sind von diesem Begriff umfasst. Hierzu ...

  5. Auch körperliche Behinderungen können Anlass für die Bestellung eines Betreuers sein, allerdings nur, soweit sie die Fähigkeit zur Besorgung der rechtlichen Angelegen-heiten wenigstens teilweise aufheben oder wesentlich behindern. Dies kann etwa bei dauernder Bewegungsun - fähigkeit der Fall sein.

  6. Dazu müssen er selbst, seine Angehörigen oder ein Freund bei der Betreuungsabteilung des Amtsgerichtes einen Antrag stellen. Ein Richter entscheidet darüber, ob und in welchem Bereich eine rechtliche Betreuung notwendig ist. Er beauftragt dann einen rechtlichen Betreuer.

  7. Rechtliche Betreuung. BTHG-Kompass. Rechtliche Betreuung. Menschen mit Behinderungen erhalten seit dem 01.01.2020 ihre Fachleistungen der Eingliederungshilfe unabhängig von den etwa notwendigen Grundsicherungsleistungen.