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  1. Karl IV. setzte diese Gesetzgebungskompetenz als selbstverständlich voraus, als er die Goldene Bulle erließ. Dennoch verzichteten die spätmittelalterlichen Kaiser weitestgehend auf dieses Machtinstrument. Nach der Rückkehr von seinem Italienzug (1354–1356) berief Karl IV. einen Hoftag nach Nürnberg ein.

  2. Zum Inhalt. Die Goldene Bulle ist eine Gesetzessammlung Kaiser Karls IV. (reg. 1346-1378), die auf den Hoftagen von Nürnberg 1355/1356 (Kapitel 1-23) und Metz 1356/1357 (Kapitel 24-31) beraten und verkündet und in sieben Exemplaren (Mainz, Trier, Köln, Pfalz, Böhmen-Reich, Frankfurt, Nürnberg) ausgefertigt wurde.

    • goldene bulle karl der 41
    • goldene bulle karl der 42
    • goldene bulle karl der 43
    • goldene bulle karl der 44
    • goldene bulle karl der 45
  3. Die Goldene Bulle Karls IV. 1354 starb Karls Großonkel Balduin von Luxemburg, der sich als die wichtigste Stütze des Kaisers im Westen erwiesen hatte. Der wohl folgenreichste Schritt in Karls Regierung, die Verabschiedung der Goldenen Bulle 1356, war denn erst nach schwierigen Verhandlungen

  4. Mit der Goldenen Bulle von 1356 hatte Karl IV. das erste Reichsgrundgesetz geschaffen. Was bedeutete das damals? Die Gesetze, die Karl IV. sammeln und zusammenfassen ließ, waren schon längst bestehende Rechte, die jetzt noch einmal niedergelegt wurden.

  5. Die Goldene Bulle ist ein Dokument, das im Jahr 1356 von den Kurfürsten und dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches verkündet wurde. Es handelt sich bei der Bulle um ein Verfassungsdokument, in dem wichtige Regelungen zur Thronfolge im Heiligen Römischen Reich festgelegt wurden.

  6. Die Goldene Bulle war das wichtigste Verfassungsdokument des Heiligen Römischen Reiches bis zu dessen Ende 1806 zu Zeiten Napoleons. Es legte in lateinischer Sprache das Verfahren der deutschen Königswahl fest und war auf Initiative des römisch-deutschen Kaisers Karl IV. (1346/49-1378) entstanden.

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  7. Kaiser Karl IV. und die Goldene Bulle. Kapitel 3: Die Goldene Bulle und der Erzbischof von Trier. Das Trierer Exemplar der Goldenen Bulle (Hauptstaatsarchiv Stuttgart H 51 U 589) Der Erzbischof von Trier nahm bei der deutschen Königswahl traditionell eine herausragende Position ein.