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Das Großherzogtum Hessen bestand von 1806 bis 1918. Es ging aus dem Reichsfürstentum der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt hervor.
- Verfassung des Großherzogtums Hessen
Die Verfassung des Großherzogtums Hessen von 1820 war eine...
- Standesherr (Großherzogtum Hessen)
Die Standesherren des Großherzogtums Hessen stellten neben...
- Kanton (Großherzogtum Hessen)
Kantone waren Verwaltungs- und Gerichtsbezirke in der...
- Verfassung des Großherzogtums Hessen
Die Territoriale Entwicklung des Großherzogtums Hessen beruht auf der Entstehung der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die sich seit 1806 als Großherzogtum Hessen bezeichnete.
Das Großherzogtum Niederrhein existierte bis 1822, das Großherzogtum Toskana bis 1861, und die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg und Sachsen-Weimar-Eisenach bestanden bis zum Ende des Ersten Weltkriegs.
Das Großherzogtum Hessen (1806 – 1918) in detaillierter Übersicht, Geschichte in alten Ansichtskarten. Darmstadt ist die Haupt- und Residenzstadt des Großherzogtums Hessen.