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  1. Hegemonie. Unter Hegemonie versteht man die zugerechnete oder eingenommene Führungsrolle oder Priorität einer gesellschaftlichen Institution (eines Staates, einer Organisation) oder eines ähnlichen Akteurs in politischen, militärischen, wirtschaftlichen, sozialen, religiösen oder kulturellen Angelegenheiten.

  2. Die Männerforschung ist ein multidisziplinäres Wissenschaftsgebiet, das sich mit der Konstruktion und Hegemonialität von Männlichkeit beschäftigt. Der Artikel gibt einen Überblick über die historische Entwicklung, die Forschungsbereiche und die Krisendiskurse der Männerforschung.

    • Lothar Böhnisch
  3. 31. Aug. 2023 · Die bestehenden Machtverhältnisse zu hinterfragen, hilft Dir, ein vollkommeneres Bild des politischen Systems zu erhalten. In der Politik werden ebenfalls hegemoniale Weltbilder vermittelt. Politische Akteure, Institutionen und Prozesse verhalten sich nicht neutral oder objektiv, vielmehr sind sie Spiegel bestimmter ...

  4. Meistens erkennen die anderen Staaten den stärkeren Staat (man nennt ihn auch „Hegemonialmacht") an, ohne dass es zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen muss. Quelle: Gerd Schneider / Christiane Toyka-Seid: Das junge Politik-Lexikon von www.hanisauland.de, Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2024. Hausrecht. Heimat.

  5. Hegemoniale Verhältnisse sind Gegenstand permanenter Aushandlung zwischen unterschiedlichen gesellschaftlichen Gruppen; immer gilt dabei, die Interessen der dominierenden Gruppe als Gemeininteressen aller darzustellen. Nach außen wie nach innen werden die tatsächlichen Machtverhältnisse verschleiert, bestehende Konflikte werden ...

  6. 28. Juli 2022 · Ausgehend vom Sprechen über Rassismus in Deutschland als Diskurs, das unter Bedingungen von postnationalsozialistischen und postkolonialen Verhältnissen stattfindet, werden im vorliegenden Kapitel nachfolgend rassismuskritische Perspektiven auf hegemoniale Machtverhältnisse und rassismusrelevante Praktiken aufgezeigt.

  7. www.staatslexikon-online.de › Lexikon › HegemonieHegemonie – Staatslexikon

    H. (von altgriechisch hēgemonía, Heerführung) ist die Vorherrschaft eines Staates über andere Staaten. Sie kann auf militärischer, wirtschaftlicher, politischer oder kultureller Überlegenheit beruhen, wobei die Beherrschungsfelder einzeln oder auch in Kombination vorhanden sein können.