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  1. 31. März 2020 · Sind „heimliche“ Ton- oder Bildaufnahmen strafbar? Grundsätzlich ist das Anfertigen jeglicher Tonaufnahmen von jemand anderem ohne dessen Zustimmung strafbar und erfüllt den Straftatbestand...

  2. Ganz klar: Es ist eine Straftat, wenn man das Gespräch einer Person heimlich und ohne dessen Wissen aufnimmt! Hier ist sogar der Versuch strafbar.

    • Sind „Heimliche“ Ton- Oder Bildaufnahmen strafbar?
    • Sind Ton- Oder Bildaufnahmen Zur Aufklärung einer Straftat erlaubt?
    • Können Heimliche Ton- Oder Bildaufnahmen Als Beweismittel dienen?
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    Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB. Strafbar ist es auch, solche unbefugten Aufnahmen zu gebrauchen oder Dritten zugänglich zu machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn sie diese per Messaging...

    Unbefugte Aufnahmen erfüllen grundsätzlich auch dann den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB, wenn sie zur Beweissicherung im Hinblick auf eine Straftat dienen sollen. Da auch der Staat zur Aufklärung einer Straftat nicht einfach so zu heimlichen Ton- oder Bildaufnahmen befugt ist, darf der Bürger erst recht keine solchen Aufnahmen tätigen. ...

    Ton- oder Bildaufnahmen, die unbefugt hergestellt worden sind, sind im Zivilprozess grundsätzlich als Beweismittel unzulässig. Etwas anderes gilt, wenn die Gegenseite in die Verwendung einwilligt. Ansonsten kann nur in besonderen Einzelfällen eine Güter- und Interessenabwägung dazu führen, dass die unbefugten Aufnahmen als Beweis gerichtlich zugela...

    Erfahren Sie, wann und wie Ton- und Bildaufnahmen ohne Zustimmung strafbar sind und welche Ausnahmen es gibt. Lesen Sie auch, wie solche Aufnahmen als Beweismittel im Straf- und Zivilprozess gelten können.

    • 030 88713383
    • Rechtsanwalt Elvis Jochmann
    • post@anwalt-jochmann.de
  3. 4. Juli 2023 · Das Anfertigen heimlicher Tonbandaufnahmen ist strafbar gem. § 201 StGB. Wann mache ich mich nach § 201 StGB wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafbar?

  4. Heimliche Bildaufnahmen sind nach § 201 a StGB unter bestimmten Voraussetzungen strafbar. Der Tatbestand, der das Recht am eigenen Bild laut StGB verletzt, gehört zum Sexualstrafrecht und wurde in den letzten Jahren mehrfach verschärft und erweitert.

  5. Nach § 201 StGB ist es straf­bar das nicht­öf­fent­lich ge­spro­che­ne Wort eines an­de­ren auf einen Ton­trä­ger auf­zu­neh­men oder die Auf­nah­me zu ge­brau­chen be­zie­hungs­wei­se Drit­ten zu­gäng­lich zu ma­chen.

  6. 20. Juni 2016 · Heimlich Gespräche aufzeichnen: Eine Straftat? Wer die die Informa­ti­ons­pflicht verletzt und heimlich aufzeichnet, sichert sich nicht nur keine Beweise, sondern macht sich darüber hinaus strafbar. „Wer unbefugt Gespräche aufnimmt, begeht eine Straftat nach § 201 des Strafge­setz­buches“, sagt Rechts­anwalt Jörn H ...