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  1. Der Herzoglich Sachsen-Ernestinische Hausorden war der gemeinsame Staatsorden der ernestinischen Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen.

  2. Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden Großkreuz. Der Hausorden der Ernestiner Herzogtümer wurde am 25. März 1833 gemeinsam durch die 3 Herzöge Ernst I. von Sachsen-Coburg-Gotha, Friedrich von Sachsen-Altenburg und Bernhard Erich Freund von Sachsen-Meiningen gestiftet.

  3. Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden war der gemeinsame Staatsorden der thüringischen Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen.

  4. Der herzoglich Sachsen-Ernestinische Hausorden wurde 1833 durch die Herzöge von Sachsen-Coburg und Gotha, Sachsen-Altenburg sowie Sachsen-Meiningen und Hildburghausen gestiftet. Das Medaillon des Bruststerns zeigt die sächsische Rautenkrone, umgeben von der Devise „Treu und Beständig“.

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  5. Herzoglich Anhaltinischer Oberstleutnant und Kammerherr, Adjutant Seiner Hoheit des Herzogs von Anhalt Berenhorst, von Archivalien-Signatur: 3109

  6. Bei Stiftung des Herzoglich-Sachsen Ernestinischen Hausordens wurde nebem den regulären Klassen des Ordens für Staatsangehörige auch eine spezielle Variante für Ausländer gestiftet. Sie unterscheidet sich durch den fehlenden Eichenkranz um den blauen Medaillonring.

  7. Diese Kategorie sammelt die Träger des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens.