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  1. Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft beteiligt sich an der Umsetzung der UNESCO-Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. Gruppen und Gemeinschaften, die lebendige Traditionen ausüben und kreativ weitergeben, können sich um die Aufnahme in die Kulturerbe-Verzeichnisse bewerben.

  2. Im Bundesweiten Verzeichnis befinden sich derzeit 150 Einträge: 134 Kulturformen und 16 Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes. Alphabetische Übersicht der Einträge (PDF) Einträge auf UNESCO-Listen.