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  1. Thomas Strobl ist ein deutscher Politiker. Seit dem 12. Mai 2016 ist er Innenminister des Landes Baden-Württemberg sowie stellvertretender Ministerpräsident, zunächst im Kabinett Kretschmann II und seit dem 12. Mai 2021 im Kabinett Kretschmann III. Er war von 2011 bis 2023 Vorsitzender der CDU Baden-Württemberg. Von Dezember 2012 ...

  2. Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen ist für die Polizei und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ebenso politisch verantwortlich wie für die Feuerwehr, den Rettungsdienst, den Katastrophenschutz und eine moderne Verwaltung. Er ist zudem der Landesbeauftragte ...

  3. Liste der Innenminister von Baden-Württemberg. Inhaltsverzeichnis. 1 Innenminister Südbaden (1946–1952) 2 Innenminister Württemberg-Baden (1945–1952) 3 Innenminister Württemberg-Hohenzollern (1946–1952) 4 Innenminister Baden-Württemberg (seit 1952) Innenminister Südbaden (1946–1952) Innenminister Württemberg-Baden (1945–1952)

  4. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl nun Bilanz. Mehr. Staatsministerium Baden-Württemberg. Halbzeitbilanz der Landesregierung Jetzt für eine gute Zukunft.

  5. Thomas Strobl ist seit Mai 2016 Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister des Landes Baden-Württemberg. Er ist zudem Digitalisierungsminister, der Minister für Kommunen sowie der Landesbeauftragte für Vertriebene und Spätaussiedler. Thomas Strobl wurde am 17. März 1960 in Heilbronn geboren.

  6. Innenministerium BW. Ministerialdirektor. Reiner Moser ist Ministerialdirektor und Amtschef im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Mehr. © Laurence Chaperon. CIO/CDO. Stefan Krebs ist der Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnologie. Mehr. Anfahrt. So erreichen Sie uns.

  7. Die Innenminister seit 1952 finden sich in der Liste der Innenminister von Baden-Württemberg . Geschäftsbereich. Zum Geschäftsbereich des Innenministeriums gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Ministerium zuständig ist, insbesondere: Verfassung, Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen;