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  1. Als Investiturstreit bezeichnet man seit dem 19. Jahrhundert eine Periode im 11. und 12. Jahrhundert, in der zwischen den Saliern und dem Reformpapsttum ein Streit über das Verhältnis von Sacerdotium (geistlicher Macht) und Imperium (weltlicher Macht) ausgetragen wurde.

  2. Der Investiturstreit war ein Machtkampf von 1075 bis 1122 zwischen dem König des Heiligen Römischen Reiches und dem Papst. Sie stritten sich darum, ob die Kirche oder die weltlichen Herrscher das Recht zur Investitur hatten, also Kirchenleute wie Bischöfe bestimmen zu dürfen.

  3. Als "Investiturstreit" bezeichnet man einen Streit von 1075 bis 1122 zwischen den salischen Königen/Kaisern des Heiligen Römischen Reichs und dem Papsttum. Die Streitfrage war, ob es dem weltlichen Herrscher oder aber der katholischen Kurie zustand, das Recht auf Investitur im Heiligen Römischen Reich auszuüben.

  4. 29. Juni 2022 · Durch den Investiturstreit, der zwischen Kaiser und Papst unentschieden ausgegangen war, wurde die kaiserliche Zentralgewalt stark geschwächt. Die Reichsfürsten hatten dadurch großen Einfluss gewinnen können und stiegen zu wichtigen Trägern der staatlichen Ordnung auf.

  5. Investiturstreit, Auseinandersetzung zwischen König und Papst bzw. zwischen Kaisertum und Papsttum von 1073 bis 1122 um das alleinige Recht der Amtseinsetzung (Investitur von lateinisch „investitura“ = „einkleiden“) von Bischöfen und Äbten, die auch weltliche Aufgaben hatten.

  6. Das Recht zur Investitur nahmen sich die deutschen Kaiser seit vielen Jahren heraus. Bischöfe und Äbte waren die zuverlässigsten Lehnsmänner der Könige. Papst Gregor VII. wehrte sich nun aber dagegen, dass Heinrich IV. das Recht zur Investitur wahrnahm. Er belegte die eingesetzten Kirchenfürsten mit dem Bann, d. h. sie wurden aus der ...

  7. Dieser sogenannte Investiturstreit (lat. investire – bekleiden, einkleiden) eskalierte so weit, dass Heinrich IV von Papst Gregor VII exkommuniziert, also aus der Gemeinschaft der Gläubigen verbannt wurde. Einige Fürsten verweigerten Heinrich daraufhin die Gefolgschaft.