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  1. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende...

  2. Februar 2021. sternezahl: 4.6/5 ( 74 sternebewertungen ) In der Praxis treten Körperschaften des öffentlichen Rechts beispielsweise in Form von Kommunen, Hochschulen, Ärztekammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ortskrankenkassen, Landesbanken und Sparkassen, Berufsgenossenschaften und Landesversicherungsanstalten auf. ...

  3. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  4. Welche Rechte und Pflichten kennzeichnen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? Welche Rechtsformen kommen für eine Körperschaft des öffentlichen Rechts infrage? Wie werden Körperschaften des öffentlichen Rechts kontrolliert?

  5. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR oder KöR) ist laut Definition ein Zusammenschluss rein juristischer Personen. Als selbstständige Einrichtung übernimmt sie Aufgaben für den Staat. Die Körperschaften des öffentlichen Rechts werden durch einen staatlichen Hoheitsakt, wie ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung, gegründet.

  6. Eine Körperschaft öffentlichen Rechts (kurz: KöR) ist ein öffentlich-rechtlicher Verband, der unter staatlicher Aufsicht steht. Zur Erledigung ihrer öffentlichen Aufgaben verwendet sie öffentliche Gelder. Von der Anstalt des öffentlichen Rechts grenzt sie sich ab, weil sie eine mitgliedschaftliche Organisation hat.

  7. 2. Mai 2024 · Mai 2024. Inhaltsverzeichnis. 1 Überblick. 2 Beispiele von Körperschaften des öffentlichen Rechts. 3 Abgrenzung der Tätigkeitsbereiche. 3.1 Allgemeines. 3.2 Hoheitsbereich. 3.3 Vermögensverwaltung. 3.4 Betriebe gewerblicher Art (BgA) 4 Eigengesellschaften. 5 Einzelfälle. 6 Literaturhinweise. 7 Verwandte Lexikonartikel. 1. Überblick.