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Eine kreisfreie Stadt (in Baden-Württemberg als Stadtkreis bezeichnet) ist eine kommunale Gebietskörperschaft. Sie erledigt neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde und eines Landkreises auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit.
Kreisfreie Städte (in Baden-Württemberg: Stadtkreise) haben als Gemeinden genügend EinwohnerInnen und Verwaltungskraft, um sowohl die Aufgaben einer kreisangehörigen Gemeinde als auch die Aufgaben eines Kreises zu übernehmen. Sie gehören keinem Landkreis an und sind somit „kreisfrei“.
Der Begriff „Kommune“ heißt wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt Gemeinde, allerdings werden mit diesem Begriff sowohl die Gemeinden, die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Städte als auch die Landkreise bezeichnet. Juristisch sind die Kommunen Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
- Jörg Bogumil
Es gibt 106 kreisfreie Städte, in denen Ende 2020 insgesamt fast 27 Millionen Menschen lebten. Das entsprach knapp einem Drittel der Bevölkerung Deutschlands. In Baden-Württemberg werden kreisfreie Städte als Stadtkreise bezeichnet. Sonderfälle sind Aachen, Göttingen und Hannover, die nicht kreisfrei sind, denen aber gewisse ...
WappenStadtStadtkreis IdBlZweibrücken (49° 15′ N, 7° 22′ O 49.073200 –Würzburg (49° 48′ N, 9° 56′ O 49.09663Wuppertal (51° 16′ N, 7° 13′ O 51.05124Worms (49° 38′ N, 8° 22′ O 49.073190 –Eine kreisfreie Stadt ist eine kommunale Gebietskörperschaft. Sie erledigt neben dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis einer Gemeinde und eines Landkreises auch die Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde namens des Staates in eigener Zuständigkeit.
In Baden-Württemberg werden kreisfreie Städte als Stadtkreise bezeichnet. Um kreisfreie Städte einerseits und den kreisangehörigen Raum andererseits besser vergleichen zu können (z.B. für Kennzahlenvergleiche), nutzt man häufig das Konstrukt der Gesamtkreise.
27. Sept. 2023 · Kreisfreie Stadt - Über 3.000 Rechtsbegriffe kostenlos und verständlich erklärt! Das Rechtswörterbuch von JuraForum.de.