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  1. Zuständigkeiten der Kreispolizeibehörde auf einen Blick. Kreispolizeibehörde. Finanzanlagenvermittlung, Versammlungen, Märkte. 06824 906 13 28. E-mail. Kreispolizeibehörde. Einbürgerung. 06824 906 11 50. E-mail.

  2. Kreispolizeibehörde. Aufgaben; Merkblätter / Formulare / Anträge; Staatshoheitsangelegenheiten; Feuerwehr; Kreisjugendfeuerwehr; SeniorenSicherheitsBerater; Umwelt

  3. Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Neunkirchen ist Teil der Kreispolizeibehörde und vornehmlich zuständig für. die Arrondierung von Jagdbezirken. Hier finden Sie Informationen über die Kreispolizeibehörde in ihrer Tätigkeit als Waffenbehörde sowie in der unteren Jagdbehörde.

  4. Kreispolizeibehörde. Anträge. Download Anträge der Kreispolizeibehörde Neunkirchen. Anträge Jagd und Waffen. Analog (PDF-Dokument) Digital (Online-Anträge) Anträge Gewerbe. Anträge Einbürgerung. Anträge Heilpraktikererlaubnis. Hier finden Sie Anträge der Kreispolizeibehörde zum downloaden.

  5. Die Kreispolizeibehörde wird nicht erreichbar sein, Termine müssen leider entfallen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind unter den bekannten Emailadressen erreichbar und melden sich wegen einer neuen Terminvergabe. Die Ausgabe der Sozialhilfe-Schecks findet im Dienstgebäude II in der Martin-Luther-Straße 2 in Ottweiler statt.

  6. Ämterübersicht und Dienstgebäude des Landkreises Neunkirchen. Hier finden Sie Adressen, Zuständigkeiten und Routenplaner der Ämter und Dienstgebäude im Landkreis.

  7. Polizeiinspektion Neunkirchen. Falkenstraße 11. 66538 Neunkirchen. Tel.: 06821/203-0. Fax: 06821/203-105. E-Mail: pi-neunkirchen (at)polizei.slpol.de. Was ist bei einem Notruf wichtig? Was ist passiert? (Ereignis, Verletzte, besondere Gefahren) Wo ist etwas passiert? (Notfallort) Wer meldet? (Name, Standort, telefonische Erreichbarkeit)