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- ASiefersheimer Str. 1, Wöllstein · (0 67 03) 96 02 33
- BKreuznacher Str. 17, Zotzenheim · (0 67 01) 25 81
- CFriedrich-Ebert-Str. 18, Sprendlingen · (0 67 01) 91 10 71
Frau Richter. Tel.: 0671 803-1308. Fax: 0671 803-1371. Zimmer: 35. Gerne können Sie sich auch per E-Mail an unsere Einbürgerungsstelle wenden. Dokumente zum Download. Zum Thema Einbürgerung. Antrag auf Einbürgerung (PDF-Datei, Stand: 05-2024) Merkblatt zur Einbürgerung (PDF-Datei, Stand: 05-2024)
Leistungsbeschreibung. Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,
Antrag auf Einbürgerung Eingangsstempel. Antrag auf Einbürgerung. nach §§ 10, 9 und 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Eingangsstempel. Telefonnummer (Angabe freiwillig) Bitte den Antrag mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen. Beantworten Sie bitte alle Fragen. Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen.
Öffnungszeiten. Montag, Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Dienstag und Freitag geschlossen! Kontakt. Fax: +49 671 803-1249. Telefon Festnetz: +49 671 803-0. E-Mail: einbuergerung@kreis-badkreuznach.de. Internet. https://www.kreis-badkreuznach.de/ Zuständigkeit für. Kreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz)
FRAGEN UN DANTWORTEN ZUR EINBÜRGERUNG. FRAGEN UN D ANTWORTEN ZUR EINBÜRGERUNG. VORWORT. Liebe Leserin, lieber Leser, in Rheinland-Pfalz leben rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Wir laden Sie ein, sich über die deutsche Staatsangehörigkeit zu infor- mieren und Deutsche oder Deutscher zu werden.
Anträge sind mit allen erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro abzugeben! Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt gemäß § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz 255,00 Euro. Sie ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, auf 51,00 Euro.
Genaue Informationen finden sie auf der Seite der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde. Bitte wählen Sie den für Sie zuständigen Bereich. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie dann weitere Informationen. Allgemeines Aufenthaltsrecht. Asyl/Duldung/ Gestattung. Staatsangehörigkeit / Einbürgerung.