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  1. Frau Richter. Tel.: 0671 803-1308. Fax: 0671 803-1371. Zimmer: 35. Gerne können Sie sich auch per E-Mail an unsere Einbürgerungsstelle wenden. Dokumente zum Download. Zum Thema Einbürgerung. Antrag auf Einbürgerung (PDF-Datei, Stand: 05-2024) Merkblatt zur Einbürgerung (PDF-Datei, Stand: 05-2024)

  2. Leistungsbeschreibung. Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,

  3. Antrag auf Einbürgerung Eingangsstempel. Antrag auf Einbürgerung. nach §§ 10, 9 und 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Eingangsstempel. Telefonnummer (Angabe freiwillig) Bitte den Antrag mit Schreibmaschine oder in Druckschrift ausfüllen. Beantworten Sie bitte alle Fragen. Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen.

  4. Öffnungszeiten. Montag, Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Dienstag und Freitag geschlossen! Kontakt. Fax: +49 671 803-1249. Telefon Festnetz: +49 671 803-0. E-Mail: einbuergerung@kreis-badkreuznach.de. Internet. https://www.kreis-badkreuznach.de/ Zuständigkeit für. Kreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz)

  5. FRAGEN UN DANTWORTEN ZUR EINBÜRGERUNG. FRAGEN UN D ANTWORTEN ZUR EINBÜRGERUNG. VORWORT. Liebe Leserin, lieber Leser, in Rheinland-Pfalz leben rund 300.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Wir laden Sie ein, sich über die deutsche Staatsangehörigkeit zu infor- mieren und Deutsche oder Deutscher zu werden.

  6. Anträge sind mit allen erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro abzugeben! Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt gemäß § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz 255,00 Euro. Sie ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, auf 51,00 Euro.

  7. Genaue Informationen finden sie auf der Seite der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde. Bitte wählen Sie den für Sie zuständigen Bereich. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie dann weitere Informationen. Allgemeines Aufenthaltsrecht. Asyl/Duldung/ Gestattung. Staatsangehörigkeit / Einbürgerung.