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  1. Hier finden Sie Informationen und Beantwortung von Fragen bezüglich Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz und Bestattungskosten.

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  2. Wenn man Grund-Sicherung haben möchte: Dann muss man zum Kreis-Sozial-Amt gehen. Sie können anrufen: Telefon-Nummer: 0 68 24 90 60. Sie können eine E-Mail schreiben an: sozialamt@landkreis-neunkirchen.de. Sie können einen Brief schreiben an: Landkreis Neunkirchen. Kreissozialamt. Wilhelm-Heinricht-Straße 36. 66564 Ottweiler.

  3. Zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung können Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind, Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten.