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  1. Schwerbehindertenausweis beantragen. Soziale Einschränkungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder seit Ihrer Geburt können Sie als Behinderung amtlich feststellen lassen. Die Feststellung ermöglicht es Ihnen, so genannte Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen. Menschen, die einen Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 haben und.

  2. die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ab einem GdB von wenigstens 50. die Ausgabe von Beiblättern mit Wertmarke für die Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr oder (ohne Wertmarke) für die Kraftfahrzeugsteuerermäßigung. Alle Informationen und Unterlagen.

  3. Adresse: Sautierstraße 28, 79104 Freiburg im Breisgau E-Mail: schwerbehindertenrecht@lkbh.de Webseite: breisgau-hochschwarzwald.de Telefon: 0761 2187-9360 Telefax: 0761 2187-3097. Dieses Versorgungsamt ist zuständig für folgende Landkreise, Gemeinden und Städte: Baden-Württemberg. Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald