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  1. www.kreis-freising.de › sozialverwaltung › wohngeldWohngeld - kreis Freising

    Wohngeld kann nur gewährt werden, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der Ihr Wohnraum liegt, bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Freising.

  2. Hier sind Ehegatten, Partner und Familienangehörige einzutragen, die in dem Wohnraum, für den Sie Wohngeld beantragen, ihren Mittelpunkt der Lebensbeziehungen haben und die den Wohnraum mit Ihnen gemeinsam nutzen.

  3. Für den Antrag werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt (falls jeweils zutreffend): Alle Unterlagen müssen als gut lesbare PDF Datei hochgeladen werden!

  4. Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Der Antrag ist bei der Wohngeldbehörde (Landratsamt / kreisfreie Stadt) einzureichen, in deren Gebiet der Wohnraum liegt.

  5. Antrag auf Wohngeld (Landratsamt Freising) Sie können den Mietzuschuss oder Lastenzuschuss online beantragen. Zum Online-Verfahren Weitere Informationen und zuständige Stelle. Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses ...