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  1. Das Schwerpunktbereichstudium. Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung. Dieses beginnt grundsätzlich ab dem 5.

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      Prädikatsexamina ("befriedigend" oder besser) 54 %. Als Teil...

  2. Das Schwerpunktbereichstudium. Das Schwerpunktbereichsstudium dient der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, der Spezialisierung in den gewählten Gebieten und, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung. Dieses beginnt grundsätzlich ab dem 5.

  3. Prädikatsexamina ("befriedigend" oder besser) 54 %. Als Teil der traditionsreichen Ludwig-Maximilians-Universität München steht die Juristische Fakultät für höchste Lehrqualität und herausragende Forschung - hierfür stehen auch die über 5.000 Studierenden und fast 500 Mitarbeitenden.

  4. Die Juristische Fakultät der LMU München bietet eine breite Auswahl an Schwerpunktbereichen. Übersicht über die Schwerpunktbereiche Fragen zum Schwerpunktstudium oder Vorschläge zur Verbesserung oder Umgestaltung des Schwerpunktbereichs nimmt die Fachschaft Jura gerne unter fachschaft@jura.uni-muenchen.de entgegen.

  5. Eine erfolgreiche Anmeldung erscheint im Notenauszug mit der Prüfungsnummer 8x02 bzw. 8x04. (x steht für den Schwerpunktbereich; 02 für altes Recht und 04 für neues Recht). Zulassung zur Schwerpunktklausur: diese finden Sie ab dem 23.02.2023 in Ihrem Notenauszug mit der Prüfungsnummer 8x20.

  6. Die Seminarplätze der Schwerpunktseminare in den Schwerpunktbereichen 2, 4-10 im Sommersemester 2024 werden über das Studienbüro vergeben ( zum Ablaufplan ). Studierende, die ihr Schwerpunktseminar wiederholen, wenden sich zusätzlich per E-Mail ans Prüfungsamt universitaetspruefung@jura.uni-muenchen.de. Für Seminare in den ...

  7. Schwerpunktbereich 2.2: Kriminalwissenschaften. Zuordnung zu einem Pflichtfach. Strafrecht. Allgemeine Beschreibung. Im Schwerpunktbereich 2.2 geht es um eine Erweiterung der strafrechtlichen Grundausbildung insbesondere um das Wirtschafts-, Sanktions- und Strafprozessrecht.