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  1. Mängelexemplar ist ein Begriff aus dem Buchhandel und bezeichnet ein Buch, das auf Grund eines deutlichen Mangels nicht mehr der Buchpreisbindung unterliegt und somit billiger, im Modernen Antiquariat, verkauft wird. Diese Bücher kennzeichnet man in der Regel durch einen gut sichtbaren Stempel oder einen dicken Filzstiftstrich an ...

  2. Mängelexemplare und Restauflagen. Was sind Mängelexemplare und Restauflagen? Welche Besonderheiten weisen Mängelexemplare und Restauflagen auf? Hier erfahren Sie alle wichtigen Informationen zu den Mängelexemplaren und Restauflagen die im Shop von bücher.de angeboten werden. Näheres im Service-Bereich.

  3. 30. Jan. 2023 · Bedeutung, Definition, Erklärung. Bei einem Mängelexemplar handelt es sich um ein Buch, welches nicht mehr preisgebunden ist. Es darf zu vergünstigten Kondition verkauft werden, weil es in einem nicht mehr tadellosen Zustand ist. Diesbezüglich können Schmutzreste, Risse oder sonstige Mängel am Buch die Ursache dafür sein, dass ...

  4. 17. Juli 2020 · In Deutschland sind Bücher an die Buchpreisbindung gekoppelt. Das bedeutet, dass ein Buch immer zum selben Preis verkauft werden muss, ganz gleich ob es Online, im kleinen Buchhandel um die Ecke oder in der großen Kette vertrieben wird. Doch es gibt eine Ausnahme: Das Mängelexemplar.

  5. 10. Aug. 2012 · Bei einem Mängelexemplar entsteht der Mangel durch Transport oder Lagerung (das kann auch nur das Vergilben des Schnittes sein, wenn das Buch viele Monate im Regal steht). Bei Hörbüchern ist das Verhältnis genauso, nur dass die Schäden dann natürlich eine andere Qualität haben (Ecke abgebrochen beim Jewelcase o.ä.).

  6. Was ist ein Mängelexemplar? Per Definition bezeichnet ein „Mängelexemplar“ ein Buch, das aufgrund eines äußerlichen Mangels (Beschädigung oder Beschmutzung) nicht mehr der Buchpreisbindung unterliegt und durch den Verlag besonders gekennzeichnet ist. Die Kennzeichnung erfolgt meist durch einen Stempel auf der unteren Schnittkante.

  7. Ein ¤ngelexemplar ist nach der Definition des Gesetzes ein Buch, das âžverschmutzt oder beschädigt✠ist oder „einen sonstigen Fehler aufweist“ (§ 7 Abs. 1 Ziff. 4 BuchPrG). Wenn ein Buch eine „Remittende“ ist, sagt dies zunächst noch nichts darüber aus, ob ein ¤ngelexemplar vorliegt. Denn ...