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  1. Generell sind Anträge auf Anerkennung von Prüfungen, die Studierende in einem Studium an einer anderen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt haben, möglichst zu Studienbeginn an der mdw in einem Antrag zu erledigen.

    • Allgemeine Formulare

      Anerkennungsverordnungen. Eine Anerkennungsverordnung (AVO)...

    • MDWOnline

      Als Studierende/r bzw. Mitarbeiter/in der Universität für...

  2. Anerkennungsverordnungen. Eine Anerkennungsverordnung (AVO) regelt Standardanerkennungen an der mdw. Das betrifft Anerkennungen von einem in ein anderes Studium, das an der mdw angeboten wird oder Anerkennungen von alten auf neue Curricula an der mdw. Eine solche Anerkennung erfolgt automatisch.

  3. Zum Studienabschluss. Anmeldung zur Diplom-, Bachelor-, Master- oder Zwischenprüfung. Anmeldung zur Masterprüfung für wissenschaftlich-künstlerische Studien (MA Ethnomusikologie, MA Music in Society)

  4. Als Studierende/r bzw. Mitarbeiter/in der Universität für Musik und darstellende Kunst Wien melden Sie sich bitte in mdwOnline an. Auf Ihrer Visitenkarte finden Sie dann den Link Anmeldung zur Zulassungsprüfung. Die Anmeldeschlüsse finden Sie hier. For all prospective students.

  5. Dieses Wahlrecht muss nach der sogenannten per-country-limitation pro Land einheitlich ausgeübt werden, das heißt alle Quellensteuern aus einem Land müssen innerhalb eines Jahres entweder angerechnet oder (vom Gewinn) abgezogen werden. In Hessen stellte sich kürzlich die Frage, wie dieses Wahlrecht bei einer Organschaft auszuüben sei.

  6. Formular "Ansuchen um Anerkennung" Die Unterlagen sind persönlich zu den Parteienverkehrszeiten der Abteilung Lehr- und Studienorganisation einzureichen. Nur vollständige Unterlagen können angenommen und bearbeitet werden!

  7. Für die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgerinnen/Staatsbürgern (oder Staatenlosen) als ordentliche Studierende an Österreichs Universitäten müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Studienwerberin/der Studienwerber hat ein Reifeprüfungszeugnis, bei dem kein wesentlicher Unterschied besteht (was entweder durch Abkommen ...