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  1. Generell sind Anträge auf Anerkennung von Prüfungen, die Studierende in einem Studium an einer anderen postsekundären Bildungseinrichtung abgelegt haben, möglichst zu Studienbeginn an der mdw in einem Antrag zu erledigen.

  2. Anerkennungsverordnungen. Eine Anerkennungsverordnung (AVO) regelt Standardanerkennungen an der mdw. Das betrifft Anerkennungen von einem in ein anderes Studium, das an der mdw angeboten wird oder Anerkennungen von alten auf neue Curricula an der mdw. Eine solche Anerkennung erfolgt automatisch.

  3. Die Studiendirektorin der mdw ist für viele Angelegenheiten zuständig, die Studierende ein- oder mehrmals in ihrer Studienzeit betreffen können.

  4. Zum Studienabschluss. Anmeldung zur Diplom-, Bachelor-, Master- oder Zwischenprüfung. Anmeldung zur Masterprüfung für wissenschaftlich-künstlerische Studien (MA Ethnomusikologie, MA Music in Society)

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  6. Eine Anerkennungsverordnung (AVO) regelt Standardanerkennungen an der mdw. Das betrifft Anerkennungen von einem in ein anderes Studium, das an der mdw angeboten wird oder Anerkennungen von alten auf neue Curricula an der mdw. Eine solche Anerkennung erfolgt automatisch.

  7. Die Studienberechtigungsprüfung ist zu absolvieren, wenn für die Zulassung zu einem Studium an der mdw die Matura vorgeschrieben ist, diese aber nicht abgelegt wurde. Nähere Information zur Absolvierung erfahren Sie in der Verordnung des Rektorats.