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  1. Das Mindestentgelt beträgt ab dem 1. Januar 2024 mindestens 12,41 Euro brutto je Zeitstunde. Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes. In Deutschland gilt grundsätzlich ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn, allerdings fallen bestimmte Personengruppen nicht unter den persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes.

  2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich den bei der Ausführung der beauftragen Leistungen eingesetzten Arbeitnehmern (m/w) mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (derzeit 8,50 €) zu zahlen und alle übrigen, sich aus dem Mindestlohngesetz ergebenden Pflichten zu erfüllen.

  3. Dort werden Online-Dienstleistungen und interaktive Formulare der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören u. a. Formularangebote des Bundesministeriums der Finanzen und seinen zugehörigen Bundesoberbehörden sowie Formulare der Bundeszollverwaltung. Das Formularangebot ist zum einen alphabetisch und thematisch und zum ...

  4. Der Mindestlohn-Rechner des Bundesarbeitsministeriums hilft herauszufinden, ob und wieweit ein Gehalt dem Mindestlohn entspricht, darüber oder darunterliegt und wie hoch der Stundenlohn ist....

  5. Der Mindestlohn wurde zum 1. Oktober 2022 einmalig durch Änderung des Mindestlohngesetzes (siehe weitere Informationen: Mindestlohnerhöhungsgesetz) auf 12 Euro je Zeitstunde angehoben. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass über künftige Anpassungen der Höhe des Mindestlohns weiterhin die Mindestlohnkommission entscheidet - erstmalig wieder ...

  6. Seit dem 1. Oktober 2022 gilt der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 12,- Euro je Zeitstunde. Die Frage, welche Vergütungsbestandteile für den Mindestlohn zu berücksichtigen sind, im im Mindestlohngesetz nicht explizit geregelt. Allgemein wird der Anspruch auf Mindestlohn nur durch eine entsprechende Regelvergütung erfüllt. Folgende ...

  7. Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf brutto 12,82 Euro je Zeitstunde. Um sicherzustellen, dass dieser tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, besteht in bestimmten Branchen die Pflicht, die Arbeitszeiten zu notieren (Dokumentationspflicht).