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  1. Numerus Clausus - grundständige Studiengänge. Der lateinische Begriff steht für "beschränkte Zahl" und bedeutet, dass nicht (viel) mehr Bewerber*innen zugelassen werden dürfen als Studienplätze verfügbar sind. Einige Studiengänge haben eine beschränkte Platzzahl.

  2. NC-Tabelle für: Master (inklusive Lehramt) Die Anzahl der Studienplätze im ersten Fachsemester wird stets für jedes Verfahren mit der Zulassungsordnung neu beschlossen und in der Amtsblättern der Freien Universität Berlin veröffentlicht

  3. The Latin term Numerus Clausus stands for “restricted number” and means that the number of applicants admitted must not be (much) higher than the number of available places (as calculated by the respective university). Some Master's degree programs have an admission restriction.

  4. Zulassungsbeschränkte grundständige Studiengänge mit NC der Freie Universität Berlin. Soweit vorhanden mit Grenznoten und Wartesemester vergangener Zulassungsverfahren.

  5. NC-Tabelle für: Mono-Bachelor und Staatsexamen; Kombi-Bachelor (Kernfächer und Modulangebote) Lehramt-Bachelor (Kernfächer und Modulangebote) Master

  6. Diese Übersicht dient der groben Orientierung und hat keine Aussagekraft für künftige Verfahren. Die Auswahlgrenzen beziehen sich auf den Stand nach dem Hauptverfahren und nennen die Werte desjenigen Ranglistenplatzes, der in der jeweiligen Quote das letzte Zulassungsangebot erhalten hat. Bei Ranggleichheit entscheidet das Los.

  7. Überblick zum Numerus Clausus für Rechtswissenschaft an der FU Berlin. Aktueller und historischer NC sowie Wartesemester des Studiengangs im Vergleich.