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  1. Notverordnung, in Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung vorgesehene Regelung, nach der der Reichspräsident, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen, das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durch das Parlament fast vollständig verdrängen und die Grundrechte vorübergehend außer Kraft setzen konnte. Neue Gesetze wurden ...

  2. Als „die Notstandsgesetze“ im engeren Sinne werden die Grundgesetzänderungen bezeichnet, die am 30. Mai 1968 – in der Zeit der ersten Großen Koalition – vom Deutschen Bundestag und am 14. Juni vom Bundesrat verabschiedet sowie am 24. Juni 1968 von Bundespräsident Lübke unterzeichnet wurden.

  3. Geschichte. Weimarer Republik. Notverordnung. Die Notverordnung ist ein wichtiges Instrument im deutschen Rechtssystem, das dem Reichspräsidenten ermöglichte, in Krisenzeiten ohne Zustimmung des Reichstags Maßnahmen zu ergreifen.

    • Versailler Vertrag. (00:48) Die Weimarer Republik hatte von Anfang an mit den Folgen des Ersten Weltkriegs zu kämpfen.
    • Hyperinflation 1923. (01:26) Die Reparationszahlungen rissen ein großes Loch in die deutschen Staatskassen. Als die Geldprobleme der Weimarer Republik 1923 immer schlimmer wurden, begann die Regierung einfach mehr Geld zu drucken.
    • Zweifel an der Demokratie. (02:20) In der Weimarer Republik konnten sich viele Bürger nicht wirklich mit dem demokratischen System identifizieren.
    • Weltwirtschaftskrise 1929. (02:49) Nach einer kurzen Blütezeit, die du auch als „Goldene Zwanziger“ bezeichnest, schlitterte die Weimarer Republik 1929 schon in die nächste große Krise.
  4. Anwendung in der Weimarer Republik Bucheinband der Weimarer Verfassung. Die Begriffe Notverordnung und Notverordnungsrecht selbst werden in Artikel 48 WRV nicht genannt. Der Artikel gibt dem Reichspräsidenten weitreichende Möglichkeiten zur Regierung im Ausnahmezustand (siehe Präsidialkabinett).

  5. Die Kritikerinnen und Kritiker der Notstandsgesetze verwiesen stets auf die Erfahrungen mit der Interner Link: Weimarer Verfassung. Diese hatte im Artikel 48 dem Reichspräsidenten das Recht zugesprochen, bei Situationen, die die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden, sogenannte Notstandsverordnungen zu erlassen und damit ...

  6. Notstandsgesetze heute. Eine Art Notverordnung, die im Not- oder Verteidigungsfall den Gesetzgebern mehr Macht einräumt, gibt es auch heute. Nachdem 1949 bei der Formulierung des Grundgesetzes zunächst darauf verzichtet wurde, werden die sogenannten Notstandsgesetze 1968 als Zusatz zum Grundgesetz verabschiedet.