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  1. Die Meinungsfreiheit feiert in Deutschland gerade ihr 75. Jubiläum – genauso wie die Versammlungsfreiheit. Beide zählen zu den Grundpfeilern unserer Demokratie und sind im Grundgesetz verankert. Konkret bedeutet das: Jede*r hat das Recht, seine*ihre Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten – und sich aus ...

    • Wertvolle Klarstellungen
    • Schutz Der Menschenwürde und Abwägungsfreie Schmähungen
    • Kein pauschaler Vorrang Der Meinungsfreiheit
    • Zulässigkeit Von Kritik Kein Freibrief für Diffamierungen
    • Demokratischer Eigenwert Des Kommunikationsstrafrechts

    Es wäre unfair, das BVerfG für alle bizarren Gerichtsentscheidungen verantwortlich zu machen, in denen – wie im Fall Renate Künast – selbst vulgärste Beleidigungen von Personen des öffentlichen Lebens oder – wie in anderen Fällen – rassistische Diffamierungen, sexistischen Erniedrigungen oder hassgetriebene Vernichtungsphantasien zu legitimen polit...

    Grundsätzlich bedarf es einer Güterabwägung, die der Bedeutung der Meinungsfreiheit gerecht wird. "Abweichend davon tritt ausnahmsweise bei herabsetzenden Äußerungen, die die Menschenwürde eines anderen antasten oder sich als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen, die Meinungsfreiheit hinter den Ehrenschutz zurück, ohne dass es einer Einzelfa...

    Das Gericht stellt ausdrücklich klar, dass auch Äußerungen, die noch den Schutz der Meinungsfreiheit genießen, nicht automatisch Vorrang gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht beanspruchen könnten, so die Richter. "Eine solche Vorfestlegung ergibt sich auch nicht aus der Vermutung zugunsten der freien Rede". Gerade dies wurde in der Rechtsa...

    Für die vorzunehmenden Abwägungen zeichnet die Kammer einige Leitlinien nach. Das Gewicht der Meinungsfreiheit sei umso höher, je mehr die Äußerung darauf ziele, "einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten, und umso geringer, je mehr es hiervon unabhängig lediglich um die emotionalisierende Verbreitung von Stimmungen gegen einzelne P...

    Gleichwohl ist das Kommunikationsstrafrecht nicht wirkungslos. Strafrechtspflege ist immer selektiv. Ihre gesellschaftliche Stabilisierungsfunktion erfordert keine flächendeckende Aufklärung und Verfolgung. Die verletzten Normen können auch dann hinreichende soziale Bestätigung erfahren, wenn nur regelmäßig sanktioniert wird und die Kriterien der V...

  2. Im Folgenden gebe ich einen Überblick über den Schutz der Meinungsfreiheit durch das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), werfe dabei aber auch vergleichende Blicke auf die Europäische Menschenrechtskonvention (Art. 10 EMRK) und die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (First Amendment).

    • Mathias Hong
  3. Wenn sie ihre Meinung ohne Einschränkungen äußern können, können sie auch ihre Anliegen gegenüber der Regierung und dem Staat vertreten. Hier spielen die Medien eine wichtige Rolle: Sie...

  4. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Joachim Wieland. 06.08.2019 / 9 Minuten zu lesen. Aktuell wird intensiv über Meinungsäußerungen in der Schule diskutiert. Was ist durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit abgedeckt und was nicht? Bei welchen Äußerungen muss, wann sollte eine Lehrkraft eingreifen? Eine Klärung der Rechtslage mit vielen Fallbeispielen.

  6. 21. Feb. 2019 · Rechtspopulistische Äußerungen stellen die Meinungsfreiheit auf die Probe (imago / Christian Ditsch) „Die meisten fliehen nicht vor Krieg und Verfolgung. Sie kommen her, um in die...