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  1. Die Provinziallandtage im Freistaat Preußen (Berlin: Stadtverordnetenversammlung; Posen-Westpreußen und Hohenzollern: Kommunallandtag) waren die Parlamente der Provinzen. Rechtsgrundlage waren die Regelungen des Abschnitts VIII der Verfassung des Freistaats Preußen vom 30. November 1920. Sie wurden auf vier Jahre gewählt. Ihre ...

  2. Der Provinziallandtag der Provinz Preußen (auch Provinziallandtag der Stände des Königreichs Preußen) war der preußische Provinziallandtag für die Provinz Preußen. Mit der Aufteilung der Provinz in die Provinz Westpreußen und Provinz Ostpreußen wurden 1878 der Provinziallandtag der Provinz Westpreußen und der Provinziallandtag der ...

  3. Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände für das Königreich Preußen (1823) vom 1. Juli 1823. geändert durch Verordnung wegen der nach dem Edikte vom 1sten Juli 1823, vorbehaltenen Bestimmungen für das Königreich Preußen vom 17. März 1828 (GS. S. 28) Verordnung über die Bildung eines Ausschusses der Stände des Königreichs Preußen vom 21.

  4. Ein Teil fiel an das Königreich Preußen, der der Provinz Schlesien zugeordnet wurde. Um die Rechte der alten Stände dort in neuer reduzierter Form weiterzuführen, wurde dort der Kommunallandtag der Oberlausitz geschaffen. Im sächsischen Teil bestanden die Oberlausitzer Provinzialstände zunächst fort.

  5. Mit dem „Allgemeinen Gesetz wegen Anordnung der Provinzialstände“ von 1823 unternahm Preußen erste Schritte in Richtung einer regionalen Selbstverwaltung. Foto: Stadtarchiv Düsseldorf. weiter zu „Das Stände-Parlament“ Nach oben.

  6. Königreich Preußen. Flagge des Königreichs Preußen mit dem Monogramm für Friedericus Rex. Der Staat Preußen war seit der Königskrönung Friedrichs III. von Brandenburg 1701 bis zur Abdankung von König Wilhelm II. während der Novemberrevolution 1918 ein Königreich. Die Hauptstadt war Berlin .

  7. Stephan, Die Entstehung der Provinzialstände in Preußen 1823, Berliner Diss. 1914. Google Scholar Koser, Zur Charakteristik des Vereinigten Landtags von 1847 (in der oben erwähnten Festschrift für Schmoller). Google Scholar Mahl, Die Überleitung Preußens in das konstitut. System, 1909.