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  1. Vor 45 Jahren, am Donnerstag, 8. April 1976, verabschiedete der Deutsche Bundestag den von Bundestag und Bundesrat gefundenen Kompromiss zur Reform des Ehe- und Familienrechts. Vorausgegangen waren dieser Entscheidung acht Jahre kontroverser Diskussion in der Öffentlichkeit und im Parlament.

  2. 16. Jan. 2024 · Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann hat heute zwei Eckpunktepapiere zur Modernisierung des Familienrechts veröffentlicht: ein Eckpunktepapier zur Reform des Kindschaftsrechts mit Vorschlägen für neue Regeln im Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrecht sowie ein Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts. Pressemitteilung Nr. 4/2024. 16.

  3. Das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) von 1976 war eine grundlegende Neuregelung des Eherechts, des Scheidungsrechts und des Scheidungs­verfahrensrechts in der Bundesrepublik Deutschland durch die damalige sozialliberale Regierungskoalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt.

  4. Die Expertin für Familienpolitikforschung Irene Gerlach beschreibt die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, die für Ehe und Familie von Bedeutung sind, wie das Grundgesetz oder auch das Bürgerliche Gesetzbuch. Dabei skizziert sie auch die Entwicklung und Reformen des Familienrechts.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Langwieriger Reformprozess. Im Dezember 1953 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass seit dem Ablauf der in Artikel 117 gesetzten Frist Mann und Frau auch im Bereich von Ehe und Familie gleichberechtigt seien.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. 23. Aug. 2023 · Mit der Reform des Namensrechts gehen wir den ersten Schritt bei der überfälligen Modernisierung des Familienrechts. Wenn Eheleute ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen ausdrücken wollen, dann sollte das Recht ihnen diesen Wunsch nicht kaltherzig verwehren.

  7. In der BRD tritt die Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. 6. 1976 in Kraft. An die Stelle der vorherrschenden rollenfixierten »Hausfrauenehe« tritt die gleichberechtigte Funktionsteilung in Haushalt und Beruf nach freier Gestaltung der Ehepartn.