Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Sie können den Umverteilungsantrag per E-Mail (E-Mail: umverteilung [at] bra [dot] nrw [dot] de (umverteilung@bra [dot] nrw [dot] de)) oder per Post (Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 201.3, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg) stellen.

  2. Es ist notwendig, dass ein begründeter Umverteilungsantrag an die Bezirksregierung Arnsberg gestellt wird. Bitte beachten Sie die Informationen auf der zweiten Seite des Antrags.

  3. Dazu muss der oder die Geflüchtete einen Antrag in Arnsberg stellen. Das folgende Formular ist dazu auszufüllen und nach Arnsberg zu schicken: Antrag zur Umverteilung gem. Paragraph 50 51 AsylG. Auf der Seite der Bezirksregierung Arnsberg gibt es dazu einige weitere Informationen. ENGLISH

  4. Bezirksregierung Arnsberg. Antrag auf Umverteilung. Dezernat 201 Seibertzstraße 1 59821 Arnsberg. gemäß §§ 50 / 51 Asylgesetz (AsylG) innerhalb NRW Zugang NRW. NRW Abgänge sind im entsprechenden Bundesland zu stellen. Hiermit stelle ich. einen Antrag auf Umverteilung nach: Folgende Personen möchten mit mir umziehen: Name : Vorname: Geburtsdatum:

  5. Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Koordination der Verteilung von Flüchtlin-gen auf die Unterkünfte für das ganze Land Nordrhein-Westfalen zuständig, das heißt für die fünf Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Münster und Köln. Für die Akquise, die Herrichtung und den späteren Betrieb der Landesunterkünfte ist ...