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  1. Der Reichsarbeitsdienst ( RAD) war eine Organisation im nationalsozialistischen Deutschen Reich. Das Gesetz für den Reichsarbeitsdienst wurde am 26. Juni 1935 erlassen. § 1 (2) lautete: „Alle jungen Deutschen beiderlei Geschlechts sind verpflichtet, ihrem Volk im Reichsarbeitsdienst zu dienen.“ § 3 (1) lautete: „Der Führer und ...

  2. Reichsarbeitsdienstlager. Die Reichsarbeitsdienstlager (kurz RAD-Lager) waren die Stützpunkte des Reichsarbeitsdienstes während der Zeit des Nationalsozialismus . Mit der Einführung des Reichsarbeitsdienstes im Juni 1935 entstanden im gesamten Deutschen Reich, darunter auch in Gebieten des heutigen Polens, in Österreich und in den deutschen ...

  3. Reichsfinanzministerium >> R 2 Reichsfinanzministerium (O - Organisation und Verwaltung) >> O 6 - Organisations- und Verwaltungsangelegenheiten der Reichsbauverwaltung >> O 62 - Bautechnische Angelegenheiten betr. Unterbringung von Behörden >> Reichsarbeitsdienst >> Einzelne Reichsarbeitsdienstlager (grob alphabetisch nach Orten geordnet)

  4. 23. Feb. 2010 · Ein Forum-Thread über die Gliederung und Standorte des Reichsarbeitsdienstes (RAD) im Zweiten Weltkrieg. Die Teilnehmer tauschen sich über Quellen, Links und Erfahrungen aus und fragen nach weiteren Informationen.

  5. Der RAD war eine NS-Organisation, die junge Menschen zur Arbeit verpflichtete. Er entstand aus dem bulgarischen Vorbild und war politisch loyal, aber nicht direkt mit der NSDAP verbunden.

  6. 1 / 36. Der Reichsarbeitsdienst war wie ein militärischer Verband organisiert. "Arbeitsdienstpflicht" entsprach der "Wehrpflicht", Grundausbildung "am Spaten" dem "Dienst an der Waffe", die "Arbeitsschlacht" einem Gefecht. Auch das Äußere glich sich durch Uniform und Orden dem Militär an. 1 / 36. 1 / 36.

  7. Der Reichsarbeitsdienst war ab 1935 für alle Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren Pflicht. Er sollte die Arbeitsmoral fördern und Klassengegensätze aufheben. Die Mädchen halfen vor allem in der Landwirtschaft, die Männer bei der Autobahnbau und im Krieg.