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  1. Bedeutungen (3) ⓘ. aus einer Gefahr, einer bedrohlichen Situation befreien und dadurch vor Tod, Untergang, Verlust, Schaden o. Ä. bewahren. Beispiele. einen Ertrinkenden retten. jemanden aus den Flammen, vor dem Tod retten. jemandem das Leben retten. er rettete sich durch einen Sprung aus dem Fenster. ein Zufall hat sie gerettet.

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      Definition, Rechtschreibung, Synonyme und Grammatik von...

  2. Bedeutung. jmdn., etw., sich aus einer Gefahr befreien, vor Gefährdung bewahren. Beispiele: jmdn. aus Lebensgefahr, Todesgefahr retten. jmdn. vor dem Ertrinken, Tode, Verderben retten. der Baum war vor dem Absterben nicht mehr zu retten. ... 9 weitere Beispiele. Sportkann die ….

  3. Die Definition lautet: „Retten ist das Abwenden einer Gefahr von Menschen oder Tieren durch: Lebensrettende Sofortmaßnahmen , die sich auf Erhaltung bzw. Wiederherstellung von Atmung , Kreislauf und Herztätigkeit richten und/oder Befreien aus einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Zwangslage (durch technische Rettungsmaßnahmen).“

  4. 4. Mai 2012 · Retten bedeutet das Abwenden eines lebensbedrohlichen Zustandes durch lebensrettende Maßnahmen und/oder durch Befreien aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage (DIN 13050:2002-09).

  5. Bedeutung/Definition. 1) jemanden oder etwas aus einer bedrohlichen Lage befreien, erlösen, in Sicherheit bringen [Gebrauch: transitiv] 2) etwas vor drohendem Verlust bewahren, erhalten [Gebrauch: transitiv] 3) einen gegnerischen Punkt oder ein Tor verhindern [Gebrauch: transitiv, Sport]

  6. de.wiktionary.org › wiki › rettenretten – Wiktionary

    [1] transitiv: jemanden oder etwas aus einer bedrohlichen Lage befreien, erlösen, in Sicherheit bringen. [2] transitiv: etwas vor drohendem Verlust bewahren, erhalten. [3] transitiv, Sport: einen gegnerischen Punkt oder ein Tor verhindern. Herkunft: von mittelhochdeutsch retten, althochdeutsch (h)retten [1] Sinnverwandte Wörter:

  7. www.feuerwehr-lernbar.bayern › lexikon › rFeuerwehr Lernbar: Retten

    Das Retten ist die Abwehr eines lebensbedrohlichen Zustands einer Person oder das Befreien einer Person aus einer lebensbedrohlichen Zwangslage, (vgl. Din 14011 - Begriffe aus dem Feuerwehrwesen) und (vgl. BA 2017, S.790). Quelle: Blasczyk, Alexander.Himmelreich, Uwe (2017): Das Feuerwehr-Lehrbuch.