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  1. Weiterbildung während Kurzarbeit wird für Betriebe attraktiver: Bis 31. Juli 2024 wird den Betrieben für die Beschäftigten, die in Kurzarbeit sind und sich gleichzeitig qualifizieren, die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge erstattet (§ 106a SGB III). Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  2. Juli 2023 befristete Förderregelung geschaffen, Danach können Arbeitgeber für berufliche Weiterbildungen ihrer Beschäftigten, die während der Kurzarbeit beginnen, Zuschüsse zu den Lehrgangskosten nach § 106a SGB III gefördert erhalten, wenn. die Weiterbildungsmaßnahme mehr als 120 Stunden dauert,

  3. Nutzen Sie die Kurzarbeit in der Coronakrise für Weiterbildung oder Fernstudium, mitunter bis zu 6 Monate gratis! Hier finden Sie Infos & Angebote.

  4. 1 Warum ist eine Weiterbildung während der Kurzarbeit sinnvoll? 2 Was kann weitergebildet werden? 3 Welche Punkte müssen für die Kostenübernahme erfüllt werden? 4 Wie hoch fällt die Kostenübernahme aus? 5 Wie finden Weiterbildungen während der Corona-Pandemie statt?

  5. Die berufliche Weiterbildung, die in der Kurzarbeit begonnen wurde, muss mindestens 120 Stunden umfassen. Darüber hinaus müssen sowohl das Qualifizierungskonzept als auch der Anbieter – wie etwa das bfw – zertifiziert sein. Die Lehrgangskosten werden in Abhängigkeit von der Betriebsgröße pauschal bezuschusst.