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  1. Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman in einer Rede die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) vor, deren Mitglieder ihre Kohle- und Stahlproduktion zusammenlegen sollten. Die EGKS (Gründungsmitglieder: Frankreich, Deutschland, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg) war die ...

  2. Der Schuman-Plan oder Schuman-Erklärung ist ein grundlegender politischer Plan für eine Zusammenlegung der westdeutschen und französischen Kohle- und Stahlproduktion nach dem Zweiten Weltkrieg, der am 9. Mai 1950 vom damaligen französischen Außenminister Robert Schuman im Salon de l’Horloge des Quai d’Orsay vor ...

  3. The Schuman Declaration was presented by French foreign minister Robert Schuman on 9 May 1950. It proposed the creation of a European Coal and Steel Community, whose members would pool coal and steel production. The ECSC (founding members: France, West Germany, Italy, the Netherlands, Belgium and Luxembourg) was the first of a series of ...

  4. Außenminister Robert Schuman 1950 vorgelegte Plan bezeichnet, mit dem der europ. Integrationsprozess nach dem 2. Weltkrieg eingeleitet wurde. Der Plan sah vor, die dt. und die frz. Montanindustrie dem nationalen Zugriff zu entziehen und einer europ. Hohen Behörde zu unterstellen, die auch anderen europ. Ländern offenstehen sollte. In dem ...

  5. Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuman die Gründung einer “ Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ” zwischen der BRD und Frankreich vor. Im sogenannten Schuman-Plan legte er die Grundlage für die spätere Entwicklung der Europäischen Union:

  6. Am 8. September 1952 eröffnete Adenauer die erste Sitzung des Ministerrats der EGKS. Mit dem Schuman-Plan hatte die Bundesrepublik den Weg betreten, durch wirtschaftliche und politische Integration als gleichberechtigtes Glied der westlichen Welt die Souveränität und am Ende auch die Einheit Deutschlands wiederzugewinnen.

  7. 28. Sept. 2006 · Schuman-Plan. Robert Schuman, 9. Mai 1950. Am 18. April 1951 unterzeichnen Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande, Belgien und Luxemburg in Paris den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion). Er unterstellt die Montanindustrie der Mitgliedsländer einer gemeinsamen Kontrolle.