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  1. des Einschleusens mit Todesfolge (§ 97 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) ist eine Strafkammer als Schwurgericht zuständig. 2 § 120 bleibt unberührt. (3) Die Strafkammern sind außerdem zuständig für die Verhandlung und Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts.

  2. Die Zuständigkeit besteht nicht, wenn nach GVG das Oberlandesgericht im ersten Rechtszug zuständig ist. Es ist nur in Strafsachen gegen Erwachsene zuständig; für Jugendliche und Heranwachsende ist die große Jugendkammer zuständig.

  3. 31. Okt. 2021 · Nach §§ 74 I, II, 74 a ff. GVG ist das Landgericht zuständig, wenn eine der in § 74 II Nr. 1 – 30 GVG normierten Katalogstraftaten im Raum steht (Schwurgerichtssachen) bei sonstigen Verbrechen oder Vergehen nach §§ 24 I S. 1 Nr. 1, 74 I GVG eine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre zu erwarten ist.

  4. 28. des Abgebens, Verabreichens oder Überlassens von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch mit Todesfolge (§ 30 Absatz 1 Nummer 3 des Betäubungsmittelgesetzes), 29. des Einschleusens mit Todesfolge (§ 97 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes) ist eine Strafkammer als Schwurgericht zuständig. § 120 bleibt unberührt.

  5. 29. Nov. 2009 · Das Schwurgericht ist gem. § 74 Abs. 2 Satz 1 am Ende GVG in den Fällen zuständig, wo zunächst ein vorsätzliches Delikt vorliegt und dann wenigstens als Folge ein Mensch fahrlässig getötet wurde. Beispiele sind Mord, Totschlag und Raub mit Todesfolge.

  6. 4. Feb. 2024 · Das Schwurgericht ist demnach zuständig für die vollendeten und versuchen Delikte des. Mordes. Totschlags. sowie für alle mit dem Tode erfolgsqualifizierten Tötungsdelikte (z. B. Brandstiftung...

  7. 20. Mai 2024 · Das Schwurgericht ist nach § 74 Abs. 2 GVG auch dann zuständig, wenn anstelle einer nach Aktenlage in Betracht zu ziehenden Verurteilung wegen Vollrauschs nach vorläufiger Bewertung auch eine...