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  1. Geschichte der Arbeitslosenversicherung: die Einführung. Friedrich Syrup wurde 1927 erster Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung. [ © Bundesarchiv, Bild 146-1986-031-11 / CC BY-SA 3.0 ] Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung waren schon Ende des 19. Jahrhunderts unter Bismarck eingeführt worden ...

  2. Nach dem Krieg wurde die Arbeitslosenversicherung in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland 1952 bundesgesetzlich geregelt. [12] 1969 wurde die Arbeitslosenversicherung in das Arbeitsförderungsgesetz überführt. Seit dem 1. Januar 1998 ist die Arbeitslosenförderung im SGB III geregelt.

  3. (110) Die wichtigsten Fakten. Die Arbeitslosenversicherung ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die arbeitslos sind. Dadurch wird das Grundeinkommen der Betroffenen gesichert. Sie ist...

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  4. Die Arbeitslosenversicherung in Deutschland ist Teil der Sozialversicherung und als umfassende Pflichtversicherung für alle abhängig Beschäftigten organisiert: Außen vor bleiben Beamte, Mini-Jobber und auch Selbständige.

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  5. Das ist der Fall, wenn Sie in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit in der Arbeitslosenversicherung mindestens 12 Monate pflicht- oder freiwillig versichert waren. In der Regel werden versicherungspflichtige Zeiten in Beschäftigungsverhältnissen zurückgelegt.

  6. Der 1927 gegründete Zweig der Sozialversicherung hat die Aufgabe, Arbeitsplätze zu sichern und finanzielle Leistungen an Arbeitslose zur Verringerung der wirtschaftlichen Folgen der Arbeitslosigkeit zu zahlen. Getragen wird die im Sozialgesetzbuch (siehe dort) geregelte Arbeitslosenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit (siehe dort).

  7. Arbeitslosengeld ( Alg) ist eine Leistung der deutschen Arbeitslosenversicherung, die bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und abhängig von weiteren Voraussetzungen gezahlt wird. Es wird normalerweise bis zu einem Jahr gezahlt, bei älteren Arbeitslosen auch bis zu zwei Jahre.