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  1. Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Sonderregelungen wird die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf 28 Monate verlängert. Die Regelung soll bis zum 30. Juni 2022 gelten. Ebenfalls bis zum 30. Juni werden die Erleichterungen (Absenkung der Mindesterfordernisse und Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden) sowie die erhöhten ...

  2. Um die Belastungen der Corona-Pandemie für Arbeitnehmer und Arbeitgeber abzufedern, verlängert die Bundesregierung die Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld. Verbunden damit ...

  3. Die Bundesregierung hat die Sonderregelung bis Ende Juni 2023 verlängert. Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten. Das verschafft...

  4. Die Sonderregelung aus der Kurzarbeitergeldverlängerungsverordnung zur Bezugsdauer wird ebenfalls bis zum 30.06.2022 verlängert und in § 421c Abs.3 SGB III überführt.

  5. 1. Juli 2022 · Ab dem 01. Juli 2022 gelten wieder folgende Regelungen. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent des entfallenen Netto-Entgelts (Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent) als Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich bis zu 12 Monate bezogen werden.

  6. Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes (auf 70/77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 80/87 Prozent ab dem siebten Monat) wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert für alle...

  7. 29. März 2022 · Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.