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Ausführliche Informationen im Einzelfall erhält jeder Einbürgerungsbewerber bei persönlicher Vorsprache in der Einbürgerungsstelle der Stadt Bergheim. Hierzu vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per Email einen Beratungstermin
- Ausländerwesen
Die Ausländerbehörde der Kreisstadt Bergheim betreut...
- Terminvergabe
Online-Terminreservierung. Vereinbaren Sie hier Ihren...
- Ausländerwesen
Die großen kreisangehörigen Städte Bergheim und Kerpen verfügen über ein eigenes Ausländeramt nebst Einbürgerungsbehörde und entscheiden in eigener Zuständigkeit über Einbürgerungsanträge.
Do: 09:00-13:00 Uhr. und 14:00-18:00 Uhr. Fr.: 07:30-12:30 Uhr. Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter den unten stehenden Voraussetzungen nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes einen Anspruch auf Einbürgerung.
Eine Aufenthaltserlaubnis kann zu verschiedenen Zwecken erteilt werden: Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (Studium, Sprachkurs, Schulbesuch) Aufenthalt zum Zweck der Beschäftigung. Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.
Einbürgerung und Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Wie kann ich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch Geburt oder durch das Stellen eines Antrags erworben werden.