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  1. www.leipzig.de › dienststelle › genehmigungen-3233Genehmigungen - Stadt Leipzig

    Im Sachgebiet Genehmigungen des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig werden Erlaubnisse, Genehmigungen oder Ausnahmegenehmigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr, für die Personenbeförderung, für die Umweltzone Leipzig und anderes erteilt.

  2. Das Sachgebiet Genehmigungen im Ordnungsamt der Stadt Leipzig berät zu allen Fragen rund um das Thema „Ausnahmegenehmigungen“ (siehe „Kontakt“).

  3. www.leipzig.de › sicherheit-und-ordnung › ordnungstelefonOrdnungstelefon - Stadt Leipzig

    Ihre Feststellungen über Störungen der öffentlichen Ordnung oder Unordnung im Stadtbild sind uns wichtig! Dafür steht Ihnen neben dem Bürgertelefon 115 auch das Ordnungstelefon 0341 123-8888 zur Verfügung. Gern können Sie uns Ihre Hinweise auch per Kontaktformular mitteilen.

  4. www.leipzig.de › sicherheit-und-ordnung › ordnungswidrigkeitenOrdnungswidrigkeiten - Stadt Leipzig

    • Nachteile
    • Behandlung
    • Anwendung
    • Symptome
    • Funktion
    • Status
    • Wirkung
    • Funktionsweise
    • Vorteile

    Sollte es einmal vorkommen, dass Sie sich mit Anhörungen, Verwarnungen und Bußgeldbescheiden befassen müssen, können Ihnen folgende Erläuterungen Aufwand, Zeit und vielleicht auch unnötige Wege oder Kosten ersparen. Können Sie sich durch Ihre Einwände nicht entlasten oder kommt keine wirksame Verwarnung zustande, weil in der genannten Frist Ihrerse...

    Buß- und Verwarnungsgeldkataloge sollen deshalb eine möglichst gleiche Behandlung der Vorgänge gewährleisten.

    Entsprechend dem vorgeworfenen geringfügigen Verstoß werden Sie in der Regel schriftlich verwarnt. Die Zustellung der schriftlichen Verwarnung erfolgt mit einem einfachen Brief. Sie wird nur wirksam, wenn Sie mit ihr einverstanden sind und das Verwarnungsgeld fristgerecht und in voller Höhe einzahlen. Soweit Sie keine Einwände erheben, ist der Vorg...

    Sind Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden, können Sie der sachbearbeitenden Stelle Ihre Einwände schriftlich, telefonisch, oder bei einer persönlichen Vorsprache bekannt geben. Ihre Äußerung gilt dann als Anhörung.

    Mit diesem wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, sich zu äußern. Die Zustellung erfolgt mit einem einfachen Brief. Es steht Ihnen jedoch frei, Angaben zur Sache mitzuteilen (verwenden Sie dazu die Rückseite des Anhörungsbogens). Bei längeren Erläuterungen verwenden Sie bitte ein Beiblatt. Geben Sie auch darauf in jedem Falle das Aktenzeichen an. Sofe...

    In jedem Fall besteht für Sie die Pflicht, Ihre Personalien wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben (Pflichtangaben; Verstöße sind ahndbar nach § 111 OWiG)!

    Ihre Mitwirkung/ Äußerung zum Tatvorwurf ermöglicht dem Sachbearbeiter eine sachgerechte Entscheidung.

    Die Bekanntgabe von Bußgeldbescheiden erfolgt in der Regel durch Zustellung mittels Postzustellungsurkunde (PZU).

    Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Dies ist auch telefonisch oder per Fax möglich. Sie selbst, Ihr Anwalt, der gesetzliche Vertreter, der Erziehungsberechtigte oder eine schriftlich bevollmächtigte Perso...

  5. Die Beantragung ist so vorzunehmen, wie es auf der Website der Stadt Leipzig für Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende in Bewohnerparkbereichen unter dem Punkt „Ablauf und Verfahren“ beschrieben ist.

  6. www.leipzig.de › dienststelle › ordnungsamt-32Ordnungsamt - Stadt Leipzig

    Für die Aufgabenerfüllung des Ordnungsamtes ist das Rechtsgebiet des Polizei- und Ordnungsrechtes maßgebend. Dieses Rechtsgebiet teilt sich in zahlreiche Rechtszweige von A bis Z (zum Beispiel A = Ausländerrecht und Z = Zulassungsrecht für Kfz).

  7. Herausgeber: Stadt Leipzig, Ordnungsamt, Dezember 2021 Hausanschrift: Technisches Rathaus, Prager Straße 118-136, 04317 Leipzig, Haus A Telefon: 0341 123-8531, Fax: 0341 123-8530, E-Mail: genehmigungen@leipzig.de.