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  1. 13. März 2024 · Bekannte Stiftungen des öffentlichen Rechts sind beispielsweise: Stiftung Preußischer Kulturbesitz; Berliner Philharmoniker; Hamburger Museums-Stiftungen;

  2. Öffentlich-rechtliche Stiftungen werden in letzter Zeit häufig ohne nennenswertes Stiftungsvermögen errichtet, so zum Beispiel die Hamburger Museums-Stiftungen oder die zahlreichen Berliner Kulturstiftungen für Museen, Bibliotheken, Gedenkstätten und Opernhäuser, z. B. die Berliner Philharmoniker.

    Name
    Stiftungszweck
    Stifter/träger
    Gründungsdatum
    Qualität, Nachhaltigkeit und ...
    Bund
    22. Dez. 2006
    Hilfe für schwangere Frauen in ...
    Bund
    15. Juli 1984
    Aufarbeitung von Geschichte und Folgen ...
    Bund
    5. Juni 1998
    Stärkung und Förderung der Gleichstellung ...
    Bund
    28. Mai 2021
  3. Eine Stiftung ist eine Einrichtung, die zum Erfüllen eines bestimmten Zwecks gegründet wird. Erfahren Sie, welche Rechtsformen, Arten und Organe eine Stiftung haben kann und welche Steuerbegünstigungen sie genießt.

  4. Beispiele sind die Stiftung Wissenschaft und Politik, die Stiftung Warentest oder das Institut für Mittelstandsforschung Bonn, außerdem die Robert-Bosch-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, auf Landesebene beispielsweise die Bremer Heimstiftung oder die Baden-Württemberg Stiftung.

  5. 26. Juli 2018 · Beispiele für Stiftungen öffentlichen Rechts: Stiftung Preußischer Kulturbesitz; Coburger Landesstiftung; Evangelische Stiftung Pflege Schönau; Stiftung Deutsches Krebsforschungszentrum; Beendigung einer Stiftung öffentlichen Rechts. Staatliche Stellen gründen eine eigene Stiftung, wenn sie Gelder dauerhaft für einen ...

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  6. Die Besonderheit einer Stiftung des öffentlichen Rechts liegt vor allem darin, dass sie in die staatliche Sphäre eingegliedert ist. Sie ist sozusagen Teil des Staates. Damit ist sie also auch mit staatlichen Befugnissen ausgestattet und, anders als eine Stiftung des bürgerlichen Rechts, kein rein privater Rechtsträger.

  7. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können jedoch auch privatrechtliche Stiftungen errichten, vgl. mit Beispielen Stettner, Die Stiftung des öffentlichen Rechts, 2012, S. 19. Vgl. Kemmler, Die mittelbare Staatsverwaltung und ihre ausbildungsrelevanten Themenbereiche, JA 2015, 328 (331).