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  1. Was bedeutet es in den Rechtswissenschaften? „Sui generis“ ist die Zusammenfassung eines bestimmten Gedankengangs, der rasch und einfach manche Sachverhalte klärt indem man sie rechtlich richtig einordnen kann. Die reine Übersetzung bedeutet wortgetreu „eigene Gattung“ und ist sehr breit zu verstehen. Der Sinnesgehalt meint nämlich ...

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  2. Der „Vertrag sui generis“ tritt auf, wenn die Parteien Vereinbarungen treffen, die sich nicht den klassischen Vertragsmodellen wie Dienst-, Werk-, Kauf- oder Mietvertrag zuordnen lassen. Beispiele hierfür sind Lizenzverträge, Franchiseverträge, Factoring- oder Leasingverträge.

  3. Sui generis ist ein Fachausdruck mit der wörtlichen Bedeutung „eigener Gattung oder Ordnung, eigenen Geschlechtsodereinzigartig in seinen Charakteristika“. Der Begriff wurde von der scholastischen Philosophie entwickelt, um eine Idee, eine Entität oder eine Wirklichkeit zu bezeichnen, die nicht unter ein höheres ...

  4. Der Vertrag sui generis entspricht dem Innominatkontrakt des römischen Rechts. Im Rahmen der Vertragsfreiheit sind Verträge sui generis grundsätzlich zulässig und rechtsgültig, soweit sie nicht gegen gesetzliche Verbote oder zwingendes Recht verstoßen.

  5. Sui generis – eigener Art – wird in der Rechtssprache verwendet, um einen Gegenstand in juristischen Klassifikationen beschreiben zu können, obwohl er nicht in die Formtypik passt. Mit anderen Worten: etwas ist dann „sui generis“, wenn die bisher vertrauten Begriffe versagen.

  6. Natürlich müssen sich die Vertragschließenden nicht auf einen gesetzlichen Vertragstyp verständigen. Möglich ist es aufgrund der Vertragsfreiheit vielmehr auch, dass die Parteien einen Vertrag eigener Art („sui generis“) schaffen oder etwa gesetzlich geregelte Vertragstypen mischen.

  7. Rechtsordnung sui generis Die Rechtsprechung des EuGH hat frühzeitig – beginnend mit der bahnbrechenden Entscheidung in der Sache Costa/ENEL (Urt. v. 15. 7. 1964 – 6/64 [Costa/ENEL], Slg. 1964, 1251) – den besonderen Vorrang des Unionsrechts herausgearbeitet und dessen Wirkungsweise, namentlich die unmittelbare Anwendbarkeit bzw.