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27. März 2024 · Studiengebühren werden erhoben. für ein Fernstudium gemäß § 13 Abs. 6 SächsHSG (100,00 EUR/Semester) , für ein weiteres Studium (" Zweitstudium ") gemäß § 13 Abs. 4 SächsHSG (350,00 EUR/Semester ). Ausgenommen sind Studierende, die allein über einen Bachelorabschluss verfügen und einen weiteren Hochschulabschluss (z.B ...
- Rechtsgrundlagen — Studium — TU Dresden
Für das Studium gelten folgende Rechtsgrundlagen:...
- Rückmeldung zum Semester — Studium — TU Dresden
Gemäß § 11 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO)...
- Antrag auf Feststellung der Messzahl für ein Zweitstudium - TU Dresden
Um ein Zweitstudium handelt es sich, wenn das Erststudium...
- Nichtanrechnung von Semester auf die Studienzeit - TU Dresden
Zweitstudiengebühren. 3. Nichtanrechnung von Semestern...
- Hochschulgebühren- und Entgeltordnung - TU Dresden
tungskostengesetz sowie Rahmenentgelttatbeständeder TU...
- Semesterbeitrag | StuRa TU Dresden
Semesterbeitrag. In Sachsen gibt es keine allgemeinen...
- Rechtsgrundlagen — Studium — TU Dresden
12. Mai 2022 · Zweitstudiengebühren. Aus diesem Grund sollte der Antrag nur dann gestellt werden, wenn nachvollziehbar dargelegt werden kann, dass eine Nichtanrechnung im Vergleich zur Regelstudienzeitverlängerung in Ihrem Fall günstiger ist.
Inhalt Verbergen. 1 Was versteht man unter Studiengebühren? 2 Studiengebühren und Studienbeiträge für das Zweitstudium. 3 Was versteht man unter Semesterbeiträgen? 4 Gebühren für das Zweitstudium. 5 Wann können die Gebühren erlassen werden? 6 Langzeitstudiengebühren vermeiden. 6.1 Teilen Sie diese Informationen!