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Die Exmatrikulation nach Studienabschluss erfolgt in der Regel auf eigenen Antrag, den Sie selbst stellen sollten. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die zu erteilende Exmatrikulationsbescheinigung und die Bescheinigung für die Rentenversicherungszwecke als Exmatrikulationsgrund den Abschluss des Studiums beinhalten.
- Antrag auf Exmatrikulation
Hinweise zur Exmatrikulation: Der Exmatrikulationsantrag...
- Studierendenstatus
Sie möchten sich beurlauben lassen? Oder ein zweites Studium...
- Prüfungsrücktritt und Fristverlängerung
Die Abmeldung von einer mündlichen Prüfung oder einer...
- Antrag auf Beendigung eines Studiengangs
Hinweise: Der Beendigungsantrag kann per Post oder per...
- Antrag auf Exmatrikulation
Wir bitten Sie, alle Anträge und Formulare* des Immatrikulationsamtes ausschließlich in elektronischer Form über die E-Mail-Adresse studium@uni-hannover.de einzureichen. Bitte scannen Sie hierfür den unterschriebenen Antrag und gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise ein.
Wenn triftige Gründe vorliegen kann jederzeit ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden! Antrag auf Anhörung stellen/triftige Gründe geltend machen. Antrag nicht gestellt oder Anzahl der möglichen Anträge überschritten. Bachelor 3× Master 2×. Termin vom Prüfungsamt.